Statt 1700 kg Karpfen sind heute 2600 kg Karpfen in den Bundesgewässern angekommen
Trotz der zunehmend schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen hat der Verband der Sportfischerverbände des Komitats Vas am Donnerstag anstelle der für heute geplanten 1700 kg Fisch 2600 kg eingelagert, um die kontinuierliche Versorgung der von ihm verwalteten Gewässer mit Fisch zu gewährleisten von Marktkarpfen aus der Seeeinheit der Tógazda Zrt. in Cserő.
Am Donnerstag, den 08.09.2022 wurden folgende Installationen durchgeführt:
- See Gencsapáti-Pereny: 310 kg
- Téglagyári-See in Csepreg: 260 kg
- See Rábasömjén: 305 kg
- Csánigi-See: 305 kg
- See der Ziegelei Celldömölki: 300 kg
- Nagypiriti-See: 250 kg
- See Vasvári: 310 kg
- See Püspökmolnári: 310 kg
- Der aufgestaute Abschnitt der Rába in Ikervár: 250 kg
Im September planen wir, weitere Karpfen in Kerkaszentkirály, Kerkafalva und am Vadása-See und, je nach finanziellen Möglichkeiten, an anderen Orten zu pflanzen.
Nach dem Fischbesatz wird in keinem Gewässer mehr ein generelles Fangverbot angeordnet!
Wir bitten besonders alle, dass die nationale Fischknappheit und heutzutage schon br. Aufgrund der Marktpreise für Karpfen, die 1.500 HUF/kg erreichen, achten Sie besonders auf die Einhaltung der Größen- und Tages- und Jahresmengenbeschränkungen der Fische. Während des Herbstes kontrollieren unsere Fischereiwärter auch das individuelle Gewicht und die Quote der gehaltenen Fische und tragen sie ins Fangbuch ein. Zur Einhaltung der Jahresmengenquoten sanktioniert die Fischereiaufsicht eine erhebliche Abweichung (größer als 0,5 kg) zwischen dem im Fangbuch eingetragenen Gewicht und dem tatsächlichen Einzelgewicht, also tragen Sie möglichst genau ein, was Sie behalten wollen!
Darüber hinaus möchten wir Herrn T. Horgásztársak darauf hinweisen, dass gemäß unserer aktuellen Fischereiordnung: „Wenn auf der Revierkarte oder dem dazugehörigen Auszug die jährliche Mengenbeschränkung für Edelfische angegeben ist, dann nach Erreichen der Jahresquote für Edelfische Mit der Regionalkarte erlaubt, wird eine neue Regionalkarte oder Quotenkarte ausgestellt, der Inhaber der Lizenz ist zum Wechsel verpflichtet, wenn er weiterhin in den Bundesgewässern fischen möchte!
Wir wünschen Ihnen einen guten Fang!