Angelregeln
Angelvorschriften für die vom Verband der Sportfischerverbände des Komitates Vas verwalteten Angelgewässer (gültig ab 1. Januar 2025):
- Angelregeln auf Ungarisch >>>
- Deutsche Angelregeln >>>
- Angelplan für den Döröske-Stausee >>>
- MOHOSZ Nationaler Anglerverband >>>
- Fremdsprachiger Leitfaden für staatliche Tickets und Fangprotokolle >>>
- Die wichtigsten staatlichen Vorschriften und Richtlinien zur Führung eines Fangbuches in deutscher Sprache >>>
Informationen zu heimischen Fischarten, deren Fangmöglichkeiten und Bestimmungen:
Achtung! Die folgenden allgemeinen nationalen Informationen sind nicht umfassend und ersetzen nicht die Kenntnis der Gesetze und örtlichen Vorschriften. Bitte machen Sie sich vor dem Angeln immer mit den örtlichen Fischereivorschriften und dem Auszug aus den Fischereivorschriften für das jeweilige registrierte Fischbewirtschaftungsgewässergebiet vertraut, die im HORINFO-System als Anlage zum Revierticket oder unter der angegebenen Website-Adresse zu finden sind oder gemäß den Vorschriften ausgedruckt werden müssen!
1. Stark geschützte und geschützte Arten: alle Lengarten, Leng, Leng, Glatter Leng, Donauhering, Riffbarsch, Perlenling, Hasenbrasse, Dickbrasse, Schnellbrasse, Kurzbrasse, Kurzbrasse, Petényi-Barbe, alle Barbenarten, Regenbogenbrasse, alle Barbenarten, Sumpfbrasse, Güster, Donautaucher, alle Stöckerarten, Breitbrasse, Seidenbrasse, alle Stöckerarten; alle einheimischen Arten von medizinischen Blutegeln, Zehnfußkrebsen und Fröschen. Diese geschützten Arten dürfen nicht gehalten werden, ihr gesetzlicher Fang führt zur Einleitung eines naturschutzrechtlichen Verfahrens!
2. Fangbare einheimische Fischarten : Aal, Brachse, Rotflügelbrasse, Döbel, Brachse, Karausche, Brachse, Brachse, Brachse, Brachse, Brachse, Brachse, Brachse, Brachse, Brachse, Brachse, Brachse, Karpfen, Wels, Hecht, Bachforelle, Brachse, Barsch, Zander und Zander.
Heimische, nicht fangbare Fischarten: Brachse*, Karausche und Brasse.
3. Fremde Fischarten: Lena-Stör, Schaufelstör, Graskarpfen, Schwarzer Graskarpfen, Gefleckter Wels, Afrikanischer Wels, Bachkohlenfisch, Regenbogenforelle, Stachelhecht, Forellenbarsch, alle Grundelarten. Invasive fremde Fischarten: Scharlachroter Meerbarsch, Silberkarausche, Weiß- und Gefleckte Brasse, Zwergwels, Schwarzer Zwergwels, Sonnenbarsch, Amurgrundeln und Hybriden dieser Arten.
Nichtheimische Fischarten dürfen grundsätzlich bundesweit ohne Größen- und Mengenbeschränkungen gefangen werden. Der Aussteller der Gebietserlaubnis kann in seiner Fischereiverordnung jedoch strengere Regelungen festlegen. Ist in dieser Fischereiverordnung auch die Gesamtmenge der pro Tag fangbaren Fische begrenzt, so darf nach Erreichen dieser Grenze an diesem Tag keine für den regelmäßigen Fang invasiver Arten geeignete Fischerei mehr betrieben werden, da die gefangenen Exemplare nicht wieder freigelassen werden dürfen.
4. Spezifische Schonzeiten, fangbare Größenbereiche und täglich fangbare Mengen der heimischen, fangbaren Fischarten:
Größe: Körperlänge gemessen von der Nasenspitze bis zum Schwanzansatz. Der Aussteller der Gebietskarte ist berechtigt, höhere Unter- oder Obergrößen sowie reduzierte tägliche, wöchentliche, monatliche und jährliche Mengenbegrenzungen pro Art und für alle Fänge, die nicht oben aufgeführt sind, festzulegen.
Die wichtigsten Gesetze rund um die Fischerei:
- Der Hhvtv, der Vhr und die Bußgeldverordnung werden ab 01.08.2023 in einer einzigen Struktur zusammengefasst>>>
- Gesetz CII von 2013 über Fischmanagement und Fischschutz >>>
- Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Nr. 133/2013 (XII. 29.) zur Festlegung bestimmter Regeln für die Fischbewirtschaftung und den Fischschutz
- 13/2001. (V. 9.) KöM-Verordnung über geschützte und streng geschützte Pflanzen- und Tierarten, über das Verbreitungsgebiet streng geschützter Höhlen und über die Veröffentlichung von Pflanzen- und Tierarten, die für den Naturschutz in der Europäischen Gemeinschaft von Bedeutung sind
Telefonnummern der Fischereiaufsicht nach Regionen:
- Bereich Celldömölk: 06/70-33-99-704
- Bereich Körmend: 06/70-33-99-705
- Bereich Szombathely: 06/70-33-99-706
- Offene Seen und regionale Wasserflächen von Csepreg: 06/70-774-45-58
- Vasvár-Püspökmolnári-Döröske: 06/70-33-99-713
- Gebiet Kerkaszentkirály: 06/30-969-30-78
Verband der Sportfischerverbände des Landkreises Vas
9795 Eisernes Kreuz, 165/4 Std.
Telefon: 06/94-506-835 Telefon: 06/70-33-99-703
E-Mail: info@vasivizeken.hu