Angelregeln
Angelvorschriften für die vom Verband der Sportfischerverbände des Komitates Vas verwalteten Angelgewässer (gültig ab 1. Januar 2025):
- Angelregeln auf Ungarisch >>>
- Deutsche Angelregeln >>>
- Angelplan für den Döröske-Stausee >>>
- MOHOSZ Nationaler Anglerverband >>>
- Fremdsprachenführer für staatliche Tickets und Fangprotokolle >>>
- Die wichtigsten staatlichen Regeln und Richtlinien zur Führung eines Fangbuches in Deutsch >>>
Informationen zu den heimischen Fischarten, deren Fangmöglichkeiten und Bestimmungen:
Aufmerksamkeit! Die folgenden allgemeinen landesspezifischen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen nicht die Kenntnis der Gesetze und örtlichen Vorschriften. Bevor Sie mit dem Angeln beginnen, machen Sie sich bitte mit den örtlichen Angelvorschriften und dem Auszug aus den Angelvorschriften für das jeweilige registrierte Fischbewirtschaftungsgewässergebiet vertraut, die im HORINFO-System als Anlage zur Revierkarte zu finden sind oder unter der angegebenen Website-Adresse verfügbar sind bzw. die gemäß Vorschriften ausgedruckt werden müssen!
1. Streng geschützte und geschützte Arten: alle Leng-Arten, Brachsen, Groppen, Glatte Groppen, Donauhering, Riffbarsche, Perlengroppen, Hasenbrasse, Dickbrasse, Schwalbenbrasse, Kurzbrasse, Kurzschwanzbrasse, Petényi-Barbe, alle Barben-Arten, Regenbogenbrasse, alle Barben-Arten, Sumpfbrasse, Güster, Donaubrasse, alle Rotfeder-Arten, Breitbrasse, Seidenbrasse, alle Rotfeder-Arten; alle ursprünglichen einheimischen Arten von medizinischen Blutegeln, Zehnfußkrebsen und Fröschen. Eine Haltung dieser geschützten Arten ist nicht möglich, ihr Fang führt zur Einleitung eines naturschutzrechtlichen Verfahrens!
2. Heimische Fischarten, die gefangen werden können : Aal, Brachse, Rotflügelbrasse, Döbel, Brachse, Karausche, Brachse, Brachse, Brachse, Brachse, Brachse, Brachse, Brachse, Brachse, Brachse, Brachse, Brachse, Brachse, Karpfen, Wels, Hecht, Bachforelle, Brachse, Barsch, Zander und Zander.
Heimische, nicht fangbare Fischarten: Brachsen*, Karausche und Brachse.
3. Fremdfischarten: Lena-Stör, Schaufelstör, Graskarpfen, Schwarzer Graskarpfen, Gefleckter Wels, Afrikanischer Wels, Bachkohlenfisch, Regenbogenforelle, Hecht, Forellenbarsch, alle Grundel-Arten. Invasive gebietsfremde Fischarten: Meerbarsch, Silberkarpfen, Weißer und Gefleckter Busa, Zwergwels, Schwarzer Zwergwels, Sonnenbarsch, Graskarpfen und Hybriden dieser Arten.
Nichtheimische Fischarten dürfen bundesweit grundsätzlich ohne Größen- und Mengenbeschränkung gefangen werden, die regionalen Erlaubnisaussteller können in ihren Fischereiordnungen jedoch strengere Regelungen festlegen. Ist in dieser Fangverordnung zudem die Gesamtmenge an Fisch, die pro Tag gefangen werden darf, begrenzt, so kann nach Erreichen dieser Grenze an diesem Tag keine Fischerei mehr betrieben werden, die dem regelmäßigen Fang invasiver Arten dient, da die gefangenen Individuen nicht wieder freigelassen werden dürfen.
4. Spezifische Schonzeiten, fangbare Größenbereiche und tägliche Fangmengen der heimischen, fangbaren Fischarten:
Größe: Körperlänge gemessen von der Nasenspitze bis zum Schwanzansatz. Der Aussteller der Revierkarte ist berechtigt, erhöhte Unter- oder Obergrößenbegrenzungen sowie reduzierte tägliche, wöchentliche, monatliche und jährliche Mengenbegrenzungen je Fischart und für alle Fänge, die oben nicht erwähnt wurden, festzulegen.
Die wichtigsten Gesetze rund um die Fischerei:
- Der Hhvtv, der Vhr und die Bußgeldverordnung werden ab 01.08.2023 in einer einzigen Struktur vereinheitlicht>>>
- CII von 2013. Gesetz zur Fischbewirtschaftung und zum Fischschutz >>>
- 133/2013. (XII. 29.) Erlass des Finanzministeriums zur Festlegung bestimmter Regeln für die Fischbewirtschaftung und den Fischschutz
- 13/2001. (V. 9.) Verordnung des Landwirtschaftsministers über geschützte und stark geschützte Pflanzen- und Tierarten, über das Verbreitungsgebiet stark geschützter Höhlen und über die Veröffentlichung von Pflanzen- und Tierarten, die für den Naturschutz in der Europäischen Gemeinschaft von Bedeutung sind
Telefonnummern der Fischereiaufsicht nach Regionen:
- Bereich Celldömölk: 06/70-33-99-704
- Bereich Körmend: 06/70-33-99-705
- Bereich Szombathely: 06/70-33-99-706
- Offene Seen und regionale Wasserflächen von Csepreg: 06/70-774-45-58
- Vasvár-Püspökmolnári-Döröske: 06/70-33-99-713
- Bereich Kerkaszentkirály: 06/30-969-30-78
Verband der Sportfischerverbände des Landkreises VAS
9795 Eisernes Kreuz, 165/4 Std.
Tel.: 06/94-506-835 Tel:06/70-33-99-703
E-Mail: info@vasivizeken.hu