Széchenyi Terv Plusz

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Angelordnung

 

ANGLERORDNUNG DES VERBANDES  DER SPORTANGLER­VEREINE IM KOMITAT VAS UND ZALA

ab 1. Januar 2024.

1./Bei dem Angeln in den Wasserverzeichnis angeführten stehenden und Fließgewässern sind die Landesordnungen ausser den Folgenden Ergänzungen erfüllen:

Alle Angler haben das Recht, Personen die den Angelvorschriften nicht einhalten, die Gewässer verschmutzen oder vandalismus betreiben, meldung an die örtliche Polizei oder Fischwärter zu machen!  

Der Angler ist verpflichtet, die gewalttatigen Personen, möglichst in einer identifizierbaren Weise (pol. Kenn­zeichen, usw.) anzumelden.

Der Angler ist verpflichtet die Wasserqualität und die Umgebung zu schützen, seinen Angelplatz sauber zu halten.

Wenn Müll sich um den Angelplatz herum befindet, dann wird die Gebietskarte (mindestens 1 Monat) von dem Fischwächter sofort entzogen.

Es ist verboten, die Zwergwelse auf den Angelnplatz auszutruen, abzuspeichern. Vandalismus, Müllentsorgung, am und im Gewässer (auch bei Feuerstellen) sind strengsten verboten. Ein Vergehen führt zum sofortigen Entzug der Angelberichtgung (Gebietskarten).

In der Umgebung der Angelplätze ist die Vernichtung, Beschadigung der Fauna verboten.

Die Abfallsammlung und Abfuhr ist in der Weise zu lösen, dass kein Abfall in das Wasser oder auf den Ufer gelingen soll. Zur Fischfütterung ist es verboten, Materialien zu verwenden für die Umwelt schadlich sind.  Es ist verboten, die Fortpflanzung und andere Lebenstatigkeit der geschützten Tierarten zu gefahrden, ihren Lebensraum, Futter ­und Brut- sowie Rastplatz, ihren Versteck zu beschädigen.

Der Inhaber stimmt mit dem Kauf der Gebietskarte zu, dass der Fischwächter Zweck von Fischbewachtung Foto, Bewegtbild und Tonmaterial machen darf. Verband der Sportanglervereine im Komitat Vas behandelt diese Unterlagen, was während dem Angeln gefertigt werden,demgemäß rechtliche Vorschriften.

Die Gebietskarte wird durch Gesetzesverstoß (Fischereigesetz  2013/CII. und 133/2013 XII.29.) im jeden Fall annulliert werden.

Das bemerkte Fischsterben ist obligatorisch sofort dem territo­rial zustandigen Fischwächter zu melden. Bei einer Wasserver­schmutzung ist die Direktion für Wasserwesen und die Aufsichtsbe­hörde des Umweltschutzes unverzüglich zu benachrichtigen.

Telefon: 94/506-700

Der Angler soll den Fischbestand beschützen, soll aber den gefangenen Fisch von anderen nicht beneiden, sondern mit seine Erfahrung Fischerkollegen helfen, vor allem junge Angler die noch Anfänger sind und Senioren die gesundheitliche behinderungen haben!

Es ist verboten am Gewässer Fische zu putzen und Fische verschenken! Den gefangenen Fisch -ausser Köderfisch-darf man nur im Wasser aufbewahren. Alle Angler mit gültiger Angelberichtigung für das Komitat Vas sind verpflichtet alle gefangenen Fried- und Raubfische (inkl. Edelfische) in einem Kescher zu hältern. Der gefangene Fisch darf nicht im Kübel, oder am trockenen fürs lange sterben ausgesetzt sein! Die gefangenen Edelfische - mit der Ausnahme von Köderfische -, muss der Angler vor dem verlassen des Angelplatzes töten! Die benutzung von Drahtkescher ist verboten!

Zelten und Feuer legen darf man nur an Teiche die dafür lizenzierte oder ausmarkierte Plätze haben! Es gelten folgende Ausrüstungen NICHT als Zelte: Schirmzelt, Sonnenschirm, Boiliezelte ohne Unterboden, Brolly Zelte! Es ist verboten am Angelplatz Auto zu waschen oder die Natur zu verschmutzen! Um Stille am Angelplatz zu bewahren, dürfen Radio oder sonstige elektronische Geräte nicht laut aufgedreht werden!

Auf den Gewässern vom Komitat Vas dürfen keine Angelplätze reserviert werden. Alle Plätze müssen zugänglich sein!

Wegen Wettbewerb kann der Verband Anglerverbot verordnen. Der Angler ist verpflichtet die Angelplätze frei zu halten.

Der Angler muss sich immer so nahe an seine Ruten aufhalten, dass er bei einen Biss sofort den Anschlag machen kann! Der Angler darf niemanden beauftragen seine Ruten zu bewachen. Wenn der Angler seinen Angelplatz verlassen will, muss er seine Ruten vom Wasser nehmen, ausser beim Keschern helfen oder wenn jemand in Not ist.

Auf der Hochwasserschutzperre den Flusswasser darf man nur mit dem Wasserwesensberechtigung verkehren.

Bei dem Fliesswasserangeln aus einem Boot darf man den Wasserverkehr nicht behindern. Der Angler ist verpflichtet nach dem Angeln die Spreizstange, einstweiligen Anker und andere Befestigungsgeräte zu abtragen. Es ist verboten das Flussbett und das Ufer zu zerstören.

Es ist noch verboten, das Gräsen des Rohres, der Aufschnitt und Abästung den Bäumen.

Im Flussbett ist es verboten die Bäume zu einstürzen und die Strömung zu ändern. In dem Wasserfahrzeug darf man solche Werkzeug (z.B. Motorsäge) nicht liefern, was zu dem Holzeinschlag geeignet ist. Auf dem Ufer oder Flussbett darf man keine Stäge und Fischerhütte bauen.

Stege auszubauen, die Strömungsverhaltnissen Gegen die Beschadigenden der Werkgegenstande der Flusslaufe und Wasseranlagen oder deren Zubehöre erstattet die VIZIG. eine poli­zeiliche Anzeige.

Zu den Flusslaufen gehörenden Werkgegenstanden, bzw. in deren Bereich von 50 Meter darf nur im Besitz einer separaten Genehmigung des Wasserwesens geangelt werden. von 5 Meter im Unterwasser und von 50 Meter

Es ist verboten, auf die Gewässer von Komitat Vas Stege zu Bauen, von Badematraze und andere Wasserfahrzeuge zu Fischen und Füttern. Auf den Gewässer vom Komitat Vas darf man ECHOLOTE (Fischortungssysteme) benutzen.

Auf den Seen in Komitat ist der Bau von Angelstegen verboten und der Gebrauch von Booten und das Angeln aus einem Boot ist auch verboten.

Mit den Einsatzskarte von Sárvíz See in Gersekarát ist das Futterboot und ins Futterboot engebautes Fischradar bis 200 Meter weit erlaubt.

Wenn es gibt keine besondere Regelungen, es ist erlaubt Drillinge und Stahlvorfach  auf den Gewässern vom Komitat Vas zu benutzen. Welsschlinge ( Gaffer ) ist es nur beim Welsangeln auf den Gewässern vom Komitat Vas benutzbar.

Alle Fische sind schonenst zu behandeln! Die Fische die zurück ins Wasser gesetzt werden, müssen auf einer Fischmatte schonenst abgehackt werden. Die Fische dürfen weder mit Erde, Stein und Beton in Berührung kommen.

Hilfsrute ohne Hacken ( z.B.mit dem Markerschwimmer, mit der Futterrakete, mit dem Fischradar,  mit dem Stupek ) ist verbrauchsbar. Bei der Kontrollen muss der Angler die Hilfsrute direkt zur Schau stellen. Auf den Fliessgewässern darf man die Zugehör mit den Boot hineinzubekommen, aber es ist verboten die Zugehör auf den Wasserufer zu den Kräuter oder zu den anderen Objekten zu fixieren.

Auf den „Catch and release” Gewässer ist es verboten „lip-grip” Fischgripper zu verwenden.

Auf den Gewässer vom Komitat Vas ist es verboten mit den C&R Karten und Kindergebietskarten mit lebendigen Fischen (Köderfische)  und mit Fischfetzen zu angeln.

Auf den Angelplatz kann man nur auf eigener Veratwortung Angeln. Auf den Gewässer von der Verband der Sportanglervereine in Komitat Vas von Unfällen, Krankheit oder von Sachschäden übernimmt keine Verantwortung.

Auf die Gewasser von der Verband im Komitat Vas ist es verboten in der Nähe oder unterhalb elektrische Getriebe zu Fischen.

Bei dem Nachtangeln muss man den Angelplatz selbstständig ausleuchten! Straßenlaternenlicht reicht dafür nicht aus.

Der Angler ist verpfilchtet seinen Anglerplatz zu beleuchten zu gleichen Zeit als der Straßenleuchte aufgemacht wird.

Jeder Angler ist verpflichtet den Grundregeln von freies Wasser Aufenhalt 46/2001 (II.27.) BM Verordnung einzuhalten. Dabei sind insbesondere Bestimmungen:

„… § (1) Die Flusswassern ( Flüsse, ständige und zeitweilige Gewässern, tote Flussarmen) und Standwassern (künstlichen und natürlichen Seen) und Wassereinrichtungen (Kanäle) , Wasser (im folgenden als freies Wasser genannat)….”

„… 5. § (2). Auf den freies Wasser kann man nur Weilen, wenn das Eis eine ausreichende Festigkeit hat, Schmilzt nicht oder bewegt sich nicht.

(3) Es ist verboten auf freies Wasser zu Weilen:

a) In der Nacht und Schleichter Sicht

b) Ein Fahrzeug, mit ausnahme der sichere Arbeitsbedingungen

c) Häfen

d) Der Fluss und….”

„… 6. § (1) Ein Person, der Eisproduktion macht, oder die Sauerstoffversorgung der Fische, Löcher in 1 qm mehr macht, muss 1 m Höhe und mindenstens 10-10 m Breite, mit rot-weiße Streifen übernehmen. Der Person der die Streifen ausgelegt hat, wenn das Umstand aufgehört hat, alles abbringen….”

(2) Ein Person, der ein Loch in den Eis geschnitten hat und das Loch ist weniger als 1 qm muss 50m von der Loch gut ansehbar anmerken und mit natürlichen Materialen (z.B. Schilf, trockene Zweig) kann auch verwendet werden….”

Auf den Gewässern die Von der Verband in Komitat Vas Verwaltet werden, kann man nur auf eigener Verantwortung Loch-Angeln zu machen.

Während der Uferarbeit (z.B.: Rasenmähen) muss man das Angeln unterbrechen!

Das Angeln ist neben der Zwergwelsfälle verboten!

Auf den Gewässern die von der Verband im Komitat Vas verwaltet werden, darf man auf den gebauten untauglichen Angelnplätze auch angeln, aber bei der Ankunft eines Behinderte, muss man für ihn den Angelnplatz räumen.

Spezielle Verordnungen zu Gewässern:

  • Fütterung in grossem Masse ist am Szombathelyer Booter- und Angler See, am Torfsee von Mersevát, am Teich von Kerkaszentkirály, an den Teichen Vasvár, am Teich von Rábasömjén wegen dem einwandfreier Wasserqualität verboten. Die Lockfütterung (z.B.: kleine Kugel, Schleuder, Feederkorb) ist gestattet!
  • Beschluss der Behörde darf man auf dem Fluss Marcal von 1. Januar 2015. weiterhin fischen und man darf die gefangenen Fische schon mitnehmen. Wir achten die Angler, dass aus dem Fluss stammende Fische – wegen der früheren Verschmutzung – schädlich für die Gesundheit können, deswegen geschehen die Verspeisung dieser Fische auf eigene Verantwortung. Der Verband der Sportanglervereine des Komitates Vas übernimmt Verantwortung für die etwaigen Krankheiten nicht.
  • Der Angler darf mit seiner Aktivität die Läufer, die Fußgänger um der Szombathelyer Booter See herum nicht stören. Man darf die Angelruten, Angelkisten, Angelstühle auf den Promenadenweg nicht auslegen. Die Benutzung der größen Steckruten ist am Szombathelyer Booter See nur am Wettbewerb erlaubt.  Wenn es freie Stege um den Teich herum gibt, dann soll man sich einen Steg setzen. Das Angeln ist am Hafen und im Umkreis 20 m vom Bootshaus streng verboten. Die Veranstalter können wegen der Wettbewerbe, Sportereignisse  gegebenfalls Anglerverbot verordnen, dann ist der Angler verpflichtet die Angelplätze frei zu halten. Von der Insel ist es das Angeln und die Fütterung streng verboten. (Im Ordnungswidrigkeitfall wird von dem Fischwächter der Angellizenz entzogen.)
  • Man darf mit Fahrzeug von der Seite Külsővat des Teiches Mersevát nicht einfahren.
  • Teich in Magyarszecsőd

Auf der südwestliche Seite des Teiches war ein Schongebiet ausgebildet, durch den ganzen Jahr ist es verboten dort zu angeln und auf den Halbinseln sich aufzuhalten.

Zwischen dem Auslass und dem Tafel „Einfahrt verboten”” ist es verboten mit dem Auto einzufahren.

Neben dem Teich ist ein Feldweg, der wegen dem schlechten Wettergeschehen mit Sperrbaum von dem Verkehr absperren würde.

Es ist verboten auf den aufgeweichten Feldweg mit dem Auto einzuhalten.

Zur Halbinsel , was bei den 8.Nr. Hauptsrasse bei dem Fischteich in Magyarszecsőd ist, ist der Zutritt verboten.

  • Auf den Teich von Püspökmolnári, darf man mit dem PKW nicht auf die Halbinsel fahren.
  • Gencsapáti- Perenye, Fischteich:

Auf dem nachbarlichem Gebiet (0188/13 Pz.) ist das Angeln verboten. Es ist ein Schongebiet. Angeln darf man nur neben der Stasse.

  • Auf den Gencsapáti-Perenye Teich ist es verboten von der Insel zu angeln.
  • Es ist verboten, zu dem Répcelak- Csánig Angelsee mit dem Auto einzufahren.
  • Regeln auf den Teich (Lehmgrube) in Répcelak:
    • Alle gefangenen Fische- ausnahme von Zwergwels-müssen sofort zurücklassen
    • Ohne großmaßstäbigen Kescher, Karpfenmatte und Hakenlöser darf das Angeln nicht begonnen werden.
    • Am Teich Pinkamindszent ist das Fliegenfischen und Spinnfischen mit Hacken ohne Wiederhacken gestattet.
    • Am Teich Répcelak ab 01. Januar bis 30. April ist das Raubfischangeln mit Kunstköder verboten.
    • Man darf angeln von 1.Oktober bis 31. März (6.30-18.00 Uhr), oder bis zum Einschalten der Strassenbeleuchtung von 1. April bis 30. September (5.30-20.30 Uhr), oder bis zum Einschalten der Strassenbeleuchtung zu angeln
    • Das Angeln ist mit lebendem Köderfisch und mit Fischscheibe nicht gestattet, das Lochangeln und die Benutzung der Köderfischnetz ist auch verboten.
    • Bei dem Sturm und Gewitter ist es verboten unter der Hochspannung zu Angeln. Parken ist bei dem bezeichneten Parkplatz erlaubt.
    • Fütterung in grossem Masse der Fische ist verboten.
  • Auf dem linken Ufer des See in Máriaújfalu speisenden Hár­sas-Baches stromabwarts, weiterhin bei der Mündung des Baches in den See auf der linken Seite in einem Abschnitt von 100 Meter, sowie an der STRAND ist das Angeln, die Fütterung, den Ausbau eines Steges oder Angel­standes wegen der den Lebensraum schützenden Gründe verboten.
  • Spezielle Regeln auf den Sárvíz-See in Gersekarát:
    • Auf den Teich ist es verboten zu  Loch-Angeln und Köderfischnetzt zu benutzen.
    • Auf den 2 Wasserspeicher und an den Strand-Camping ist es verboten zu angeln.
    • Angeln kann man nur auf der Seite des Dorfes.
    • Am  Sárvíz See ist das Angeln vom 58. Angelplatz beginnend bis zu Damm, das Angeln im Schilf und auf den betonierten Flächen / Angelnplätze verboten.
    • Parken, mit motorische Fahrzeuge  kann man auf dem grüne Gebiet, zwischen den See und Strasse nicht. Parken darf man zwischen den Bäumen.
    • Zelten kann man nur vor die Toiletten.
    • Das 7, 5 Hektar grosse Teil der Südseite des Sárvíz Sees ist ein Schongebiet. Es ist verboten hier zu angeln. Wenn jemand hier angeln, konnte 2 Jahre lang Freihetsstrafe bekommen. ( Code pénal 246§)

Die Daten des Schongebiets:

  •  EOV koordináták:  ÉK: x: 182289.02 / y:475681.36
  •  SO: x: 182081.86 / y: 475687.98
  •  SNW:  x: 182029.00 / y: 475068.84
  • NnW:   x: 182094.07 / y: 475062.29

Von der Einfluss des Csengő Baches gibt es ein verzäunten Privatgelände. Dort dürfen nur die Besitzer angeln.

Auf der See in Gersekarát, ist mit dem Ergänzungsticket, bis maximal 200m, das Bojenfischen  (Marker setzen für anfüttern) bzw. Futterboot benützung erlaubt!

Beim Bojenfischen ist auch in Zukunft das fischen in der Schonzone STRENGSTENS UNTERSAGT!

  • Die südliche Seite des Kéthatár-Teiches ist schonendes Gebiet, darf man dort im ganzen Jahr nicht angeln.
  • Die Regeln von NYUDUVIZIG sind auf den Kéthatár- Teich in Kerkafalva in Gültigkeit:
    • Lochangeln und Benutzung des Köderfischnetzes ist nicht erlaubt.
    • Fütterung in grossem Masse der Fische ist verboten!
    • Grösser wie 50 cm ( von der Nasenspitz bus zum Schwanzansatz ) oder 5 Kg Karpfen darf man nicht mitnehmen.
    • Zelten darf man nur bei dem bezeichneten Parkplatz, 15 Meter weit von Wasserufer
    • Feuermachen ist es ausschliesslich bei dem bezeichneten Platz erlaubt
    • Neben den bezeichneten Parkplätze kann man noch 15 Meter weit von dem Wasserufer parken. Behinderte können näher auch parken, wenn die Natur und die Wasserobjekte nicht schädigen.
    • Wenn der Boden zu nass ist, darf man mit dem Fahrzeug nicht einfahren, mit dem Fahrzeug muss man im Parkplatz parken
    • Auf den Damme darf man nur mit den Erlaubniss von NYUDUVIZIG verkehren.
  • Am Teich von Kerkaszentkirály muss der Angler den Fang nicht nur im Fangtagbuch sondern auch im ”Vereinsheft” (es befindet sich neben der Brücke) nach dem Angeln einschreiben.
    • Am Teich von Kerkaszentkirály wurde das Schongebiet durch ein Gebotsschild markiert. Dort darf man nicht angeln! Lochangeln, ist nicht erlaubt. Es ist verboten, Köderfischnetz zu benutzen. Grösser wie 50 cm ( von der Nasenspitz bus zum Schwanzansatz ) oder 5 Kg Karpfen darf man nicht mitnehmen.
    • Spinnfischen ist gestatten nur ab 01. Oktober bis 31. Januar.
  • Teich Vadása:
    • Es ist verboten, auf das Gewässer Stege zu bauen, von Wasserfahrzeuge zu fischen, die Wasserverschmutzung und das Lochangeln sind nicht erlaubt.
    • Fütterung in grossem Masse der Fische ist verboten.
    • Der Angler ist verpflichtet die Wasserqualität und die Umgebung zu schützen, seinen Angelplatz sauber zu halten. Es ist verboten im Umkreis von 5m, von schmutzigen Angelplätzen, zu fischen! Vor und nach dem Fischen muss der Angler den Müll entsorgen!
    • Am Strand ist das Angeln in der touristischen Hauptsaison (1.Juni-31.August) streng verboten.
    • Auf den Stauwehren ist das Fischen nicht gestattet.
  • Auf den Abért Teichen (Nr I-II) in Lukácsháza, darf man unter die folgenden Bedingungen fischen:
  • Alle gefangenen Fische- ausnahme von Zwergwels- müssen sofort schonend zurücklassen (Catch and Release)
  • Ohne großmaßstäbigen Kescher, Karpfenmatte und Hakenlöser darf das Angeln nicht begonnen werden. Die Benutzung der Köderfischnetz ist verboten.
  • Am Teich Abért I-II. ab 01. Januar bis 30. April ist das Raubfischangeln mit Kunstköder verboten.
  • Az Abért I.-II. tavon január 01 - április 30. között általános - műcsalis  - ragadozó halas tilalom van.
  • Am Teich Abért I-II. darf man ab 01. Oktober bis 31. März von 06:30 Uhr bis 18:00 Uhr, oder bis zum Einsachalten der Strassenbeleuchtung, ab 01. April bis 30. September von 05:30 Uhr bis 20:30 Uhr, oder bis zum Einsachalten der Strassenbeleuchtung zu angeln. Das Angeln ist in der Nacht verboten!
  • Am Teich Abért I.-II. ist das Fliegenfischen und Spinnfischen mit Hacken ohne Wiederhacken gestattet.
  • Das Lochangeln und das Angeln mit lebendem Köderfisch und mit Fischscheibe ist nicht erlaubt.
  • Am Teich Abért I. kann man Fliegenfischen und Spinnfischen. Andere Angelmethode ist auch erlaubt aber nur auf den zwei Seiten vom Teich, die sich neben dem Bach Gyöngyös befinden.
  • Auf dem Teich Abért II. sind nur die markierte Uferabschnitte – mit allerlei Angelmethoden - befischbar. Am Ufer parallel zu Bundesstrasse ist fischen verboten.
  • Fahrzeuge dürfen nur am Parkplatz neben dem Teich Abért I-II. abgestellt werden. Das Parken ist auf dem Damm streng verboten.
  • Zu den Strassen neben dem Teich darf man mit dem Auto nicht einfahren, für die Zeit des Auspakens und Einpakens auch nicht.Die Verstossung diese Verkehrsregeln führen zu einem Gebietskarteaufnahme.
  • Fütterung in grossem Masse der Fische ist verboten
  • Am Teich Pinkamindszent darf man fischen, unter folgenden Bedingungen:

-              Alle gefangenen Fische- ausnahme von Zwergwels- müssen sofort zurücklassen (Catch and Release)

-              Ohne großmaßstäbigen Kescher, Karpfenmatte und Hakenlöser darf das Angeln nicht begonnen werden.

-              Am Teich Pinkamindszent ist das Fliegenfischen und Spinnfischen mit Hacken ohne Wiederhacken gestattet.

-              Am Teich Pinkamindszent ab 01. Januar bis 30. April ist das Raubfischangeln mit Kunstköder verboten.

  • Am Teich Pinkamindszent darf man ab 01. Oktober bis 31. März von 06:30 Uhr bis 18:00 Uhr, oder bis zum Einsachalten der Strassenbeleuchtung, ab 01. April bis 30. September von 05:30 Uhr bis 20:30 Uhr , oder bis zum Einsachalten der Strassenbeleuchtung zu angeln. Das Angeln ist in der Nacht verboten!

-              Auf dem Teich Pinkamindszent ist das  Eisfischen und die Benutzung der Köderfischnetz verboten. Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist auch nicht gestattet.

-              Man darf nur auf der Seite des Sees angeln, welche ist neben der Hauptstrasse und am Ufer, wo sich der Wasserturm befindet. Das Angeln ist anderswo nicht erlaubt!

-              Fahrzeuge dürfen am Parkplatz und neben dem Wassertum auf dem Rasen abgestellt werden. Das Parken ist direkt am Ufer verboten.

-              Fütterung zwecks der Gewöhnung der Fische ist verboten

 

  • Am „Park“ Teich Celldömölk (C&R) darf man fischen, unter folgenden Bedingungen:
  • Alle gefangenen Fische- ausnahme von Zwergwels- müssen sofort  schonend zurücklassen
  • Ohne großmaßstäbigen Kescher, Karpfenmatte und Hakenlöser darf das Angeln nicht begonnen werden.
  • Am Teich ist das Fliegenfischen und Spinnfischen mit Hacken ohne Wiederhacken gestattet.
  • Am Teich  ab 01. Januar bis 30. April ist das Raubfischangeln mit Kunstköder verboten.
  • Am Teich darf man ab 01. Oktober bis 31. März von 06:30 Uhr bis 18:00 Uhr, oder bis zum Einsachalten der Strassenbeleuchtung, ab 01. April bis 30. September von 05:30 Uhr bis 20:30 Uhr ,oder bis zum Einsachalten der Strassenbeleuchtung zu angeln. Das Angeln ist in der Dunkelheit verboten!
  • Auf dem Teich ist das  Eisfischen und die Benutzung der Köderfischnetz verboten. Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist auch nicht gestattet.
  • Fütterung zwecks der Gewöhnung der Fische ist verboten
  • Auf den Teich in Vaskeresztes darf man fischen unter folgenden Bedingungen:
  • Ab 1. Mai bis 30. Oktober das Angeln, mit 1 Stk. Angelrute, mit max. 1 Stk. Hacken ist erlaubt.
  • Ab 1.November bis 28. Februar ( letzter Tag Februar ) darf man nur mit 1 Stk. Rute angeln, mit Hacken ohne Wiederhacken, Fliegen- und Spinnfisch ist erlaubt ( Twister, Grub, Worm usw. nicht erlaubt). Ein Kescher muss immer mitgeführt werden. Wenn es möglich, muss man Arterienklemmer benutzen.
  • Alle gefangenen Fische- ausnahme von Zwergwels- müssen sofort schonend zurücklassen (Catch and Release
  •  Angeln ist von dem Sonnenaufgang bis dem Sonnenuntergang oder bis zum Einsachalten der Strassenbeleuchtung erlaubt, es ist verboten in der Dunkelheit zu angeln!
  • Das Lochangeln und das Angeln mit lebendem Köderfisch und mit Fischscheibe ist nicht erlaubt
  • Die Verwendung des Keschers und Hackenlöser sind verbindlich.        
  • Auf den Angelnplatz was für den Gehbehinderte ausgebildet wurden, darf irgendjemand angeln, aber wenn ein Gehbehinderte kommt, muss man ihm den Angelnplatz übergeben
  • Es ist verboten Fischnetz zu benutzen.
  • Sie können weitere Informationen ( Regeln, Massbeschränkungen usw.) von den Kollegen den Anglerverband erfahren. Lesen Sie die Informationstafel, was in der Nähe  vom Wasserufer befindlich ist.
  • Auf den folqenden Strecken des Flusses Rába (Raab) ist das An­geln verboten:

- Auf dem Gebiet des Stauwerkes auf dem Fluss Raab bei Ikervár, sowie innerhalb von 50 Meter  davor und danach.

       - Auf die ganze strecke der Fischtreppe bei Ikervár ist es verboten zu fischen und sich Aufhalten. Auf den Kanal der Grundstücknummer 0467/2 bis zum Einlauf des Csörnöc Bach ist es verboten zu fischen und sich aufzuhalten!

Es ist verboten auf den Patkó Teich 0366 und auf die 2 Totenarme der Raab bei Ikervár zu fischen

Auf dem Werkkanal in Ikervár von der Treibgutumleitung auf den beiden Ufer bis zur Einlassenschleuse, bzw. bis zum Ende der Betonwanne unter der Einlassenschleuse.

-      Auf dem eingezaunten Gebiet des Wasserwerkes bei dem Werkkanal in Ikervár, sowie innerhalb von 50 Meter davor und danach.

-      Auf dem Deich und auf dem Prisatssperrgebiet bei dem Deich des Werkkanals in Ikervár ist das Fahren (das Parken) mit Fahrzeug verboten, das Angeln im Besitz von ent­sprechenden Lebensrettungsgeraten (Rettungsweste, Rettungsgürtel, Wurfseil)

-      Auf dem Fluss Raab bei Körmend bei dem Stauwerk und dem Kraft­werk innerhalb von je 50 Meter.

-      Auf der Strecke des Flusses Raab zwischen Magyarlak und Csö­rötnek innerhalb von je 50 Meter von den Werkgegenstanden.

-      Die Ausbau von Angelplätzen in der nähe der Kanäle, ist überall verboten!

-      Nicki-Kraftwerk ist das Gebiet der Fischtreppe (Service)

-     Fluss Raab, zwischen Stauanlage in Nick und Ragyogó Brü >Aufenthaltsstation für Boot nur im Hafen bei Stauanlage in Nick ist erlaubt.

  • Motorwasserfahrzeug, was grösser wie 5 KW Leistung hat, darf man nicht benutzen.
  • Es ist verboten in Kenyeri bei den Fischtreppe zu angeln und bei Stauanlage in Nick und in dem Betriebsgebiet des Kraftwerks in Kenyeri.
  • Es ist verboten, von dem Anlegeplatz in Nick bei dem Fluss Raab bis dem Staudämme zu zelten und campen
  • Die Regelung auf dem Fluss Raab bei dem Damm in Nick:
  • Am rechten Ufer , 50 Meter entfernt vom Damm darf man angeln, Vermüllen, Zelten, Feuerstelle sind verboten. Auf den Steinstreuung ist es verboten zu angeln.
  • Von dem rechte Ufer, 50 Meter enfernt vom Damm bis zum Bootshafen darf man angeln.
  • Obere linke Teil vom Damm 50 Meter entfernt bis zum Bootshafen darf man angeln.
  • Zwischen Bootshafen und Klein- Raab bei dem Einlassschleuse ist es verboten zu angeln.
  • Zu den Fahrung auf dem Damm muss man eine Erlaubniss zu haben
  • Weitere Information: http://www.eduvizig.hu/content/t%C3%B6lt%C3%A9skorona-haszn%C3%A1lati-rendje
  • Fluss Raab Altarm bei Kenyeri in der Nähe Nick ist schonendes Gebiet. Auf diesem schonenden Gebiet ist es verboten zu angeln. Wer mit Fischfang hier probiert, kann von der Fischbehörde sogar 2 Jahre Freiheitsstrafe bekommen werden.

Die Identifikationsnummer des Altarmes:

  • Parzellennummer: Kenyeri 0190/8
  • Wasseroberfläche: 139,94 mBf bei Pegelstand: 13 680 m2
  • EOV Koordinaten: 497930 und 228211
  • GPS Koordinaten: Nord: 47,380260773 Ost: 17,033331945

 

  • Am Altarm von Bach Pinka (0151 hrsz, 0106/6 hrsz) bei Pornóapáti ist das Angeln im ganzen Jahr verboten, schonendes Gebiet!

Von 5 Meter im Unterwasser und von 50 Meter in einem Abschnitt im Oberwasser der Talsperre des Hochwasserspeichers in Gór auf dem Fluss Répce ist das Angeln verboten.

  • Gyöngyös-Bach:

Forelle-Wanderwege:

-              Von der sich in der Flur der Stadt Kőszeg befindlichen Gulner­ Mühle bis zum Parkplatz der Selbstverwaltung von Lukácsháza, was wird von einer „P” Tafel angezeigt. Es ist verboten, der rechte Ufer vom Stromrichtung zu weilen, zu angeln.

-              Hier kann man nur in der Richtung des Strömung der linken Ufer angeln!

Auf den hervorgehobenen Gebieten darf ausschließlich mit einer Angelrute und mit einem Einzelhacken ohne Wiederhacken geangelt werden. Angelnmethoden: Fliegenfischen mit Kunstfliegen und Spinnfischen, ausschließlich mit Kunstköder ohne Anwendung vom Bissanzeiger. Verwendung vom Fischhamen oder nasser Textilien und einem Hakens­ befreier ist obligatorisch!

  • Auf den Wanderweg des Wildwasser muss man den Hacken schonend rausnehmen und das Fisch in das Wasser zurücklegen.
  • Das Angeln kann nur im Besitz der oben angeführten Mitteln begonnen werden.

               

UJ-EBERGÉNYI SCHLOSSHOTEL:

- Auf dem Bach Gyöngyös bei Új- Ebergényi Schlosshotel darf man nut mit einem Rute und ein Stk. Hacken ohne Wiederhacken angeln, in den Öffnungszeit des Schlosshotels. Man muss keine extra Karte kaufen.

- Angelsmethoden: Kunstfliegerangeln und Spinnfischen, nur mit Kunstflieger, ohne Anwendung vom Bissanzeiger.

- Ohne Kescher oder nasse Textilie, und Hackenlöser das das Angeln nicht begonne werden. Auf den ganze Strecke muss man alle gefangenen Fische schonend ins Wasser zurücklassen.

 

2./ In Komitat Vas und in Zala ist der Rába Fluss, Lappincs, Strém, Pinka, Répce, Gyöngyös, Kerka, Lendva Grenze Wasser. Es ist verboten den Signal der Staatsgrenze zu Schäden entfernen. Die aufdeckung solcher Handlungen, muss man es den Polizeibehörde in Komitat Vas gemeldet werden. Telefon: +3694/513-553

Die Aufdeckung solcher Handlungen muss man es den Polizeibehörde in Komitat Zala gemeldet werden. Telefon: +3693/343-477.

Der Staatsgrenze des EU-Parlaments und es Rates 562/206/EK (Schenger Grenzkodex) Regeln kann man jeden Ort das Grenze übertreten, ohne Personprüfung, aber Ohne Genehmigung kann man nur auf eigene Verantwortung Angeln. Es ist verboten, jeden Gegenstand - somit die Angelzubehöre mit Schwimmer, Grundangel und Kunstfischköder über die Staatgrenze zu überwerfen.Es ist verboten, mit einem Wasserfahrzeug bewusst oder infolge der Wassers- oder Windströmung über die Staatsgrenze zu kommen.

3./Die Gebietsgenehmigung des Komitates Vas besitzenden:

Sofern die mengenmäßigen Beschränkungen auf den Jahreslizenz nicht aufgelistet sind, sind folgende Beschränkungen zu beachten:

  • Erwachsener Angler mit Mitgliedschaftsbriefmarke: können mit 2 Stk. Angelruten, je Rute mit 2 Stk. Haken angeln, mit der Ausnahme der 3 hackige originale Wobbler. Jeder Angler darf, von die unter Größenbeschränkung fallende Edelfische, 2 Stk. pro Sorte und Tag gesamt 5Stk mitnehmen, 6 Stk. pro Woche. Auf das Jahr gesehen darf man insgesamt 40 Stk Edelfische mitnehmen, unabhängig von Stückzahlen max.80 Kg. Aus sonstige Fische (Karauschen, Zwergwels, etc) darf man 5 kg pro Tag behalten, die der Angler in sein Kescher halten muss. Aus sonstige Fische darf man 80kg pro Jahr behalten.
  • Junioren, Studenten, Frau des Anglers, über 70 Jahre, Behinderte mit Mitgliedschaftsbriefmarke: können mit 1 Stk. Angelruten, mit max. 2 Stk. Haken angeIn, mit der Ausnahme der 3 hackige originale Wobbler. Jeder Angler darf, von die unter Gößenbeschränkung fallende Edelfische, 1Stk pro Sorte und Tag, gesamt 3Stk mitnehmen, 6 Stk. pro Woche.  Auf das Jahr gesehen darf man insgesamt 20 Stk Edelfische mitnehmen, unabhängig von Stückzahlen max. 40 Kg. Aus sonstige Fische (Karauschen, Zwergwels, etc) darf man 5 kg pro Tag behalten, die der Angler in sein Kescher halten muss. Aus sonstige Fische darf man 40kg pro Jahr behalten.
  • Kinder bis zum 14. Lebensjahr: können mit 1 Stk. Angelrute und mit 1 Stk. Einzelhacken, Angelnmethode ohen Beschränkungen. Jedes Kind darf, von die unter Gößenbeschränkung fallende Edelfische, 1Stk pro Monat behalten. Sonstige Fische 3kg pro Tag und 40kg pro Jahr. Die, die einen Jahres- oder 24 Stunden Kinderangelschein  besitzen, dürfen nur- unter Aufsicht eines Erwachsenen- von 6.00 morgens bis 20.00 abends fischen

Wenn der Angler die oben geschriebenen- oder auf den Gebietskarten/ in der gedruckten Angelsordnung die Quote erreicht hat, muss er eine neue Gebitskarte oder Quotekarte kaufen, wenn er auf den Gewässer vom Anglerverband angeln möchtet.

Wenn mit der gefangenen Edelfische erreicht man noch nicht die Jahresqoute, aber das Gewicht der gefangenen Fische mehr wie die Qoute der Gebitskarte, kann man diese Fische mitnehmen.

Die Sanktionen den Regelverstössen und den Verbrechen

Tätigkeit                                                                                                               Die Sperre von dem Kartenkauf

Verbrechen ( z.B. Fischwilderei, Tierquälereien)                                            5 Jahre

Verletzung der Obermassbeschränkung                                                          5 Jahre

Angeln, wer unter der Sperrung steht                                                              Doppelsperrung, aber min.2 Jahre

Lieferung den grossformatige lebende Fische                                                5 Jahre

Behaltung den Fische während Schonzeit                                                      2 Jahre

Verstiessung des Stückzahlbeschränkung                                                      1-5 Jahre

Verstiessung des Untermassbeschränkung                                                    1-3 Jahre

Verstiessung der Regeln des Fangsjournalausfüllung                                  1-3 Jahre

     ( z.B. Falsifikat den eingeschriebenen Daten )

Mehr wie erlaubten Angelnzeug benutzen                                                        1- 3 Jahre

 

Wenn jemand die obengeschriebenen Tätigkeiten wieder anstellen, bekommen Doppelsperre

Wenn jemand die obengeschriebenen Strafe bekommt und die folgende 3 Jahren wieder Regelnwidrigkeit antun, bekommt weitere 2 Jahren Verbot.

Wenn man mit der Karte „Catch and release”  Fische mitnehmen- mit Ausnahme den Zwergwelse- darf die folgende 5 Jahre keine Gebietskarte kaufen. 

Tageskarten für Erwachsene sind 24 Stunden lang gültig. Unter Grössenbeschrenkungen fallende Edelfische 2 Stk.pro Sorte insgesammt 5 Stk., sonstige Fische max.5 Kilogramm darf man mitnehmen.

Wochenkarten für Erwachsene: Unter Grössenbeschrenkungen fallende Edelfische 6 Stk.pro Sorte insgesammt 12 Stk., sonstige Fische max.12 Kilogramm darf man mitnehmen.

Tageskarten für Jugendlichen sind 24 Stunden lang gültig. Unter Grössenbeschrenkungen fallende Edelfische 1 Stk.pro Sorte insgesammt 3 Stk., sonstige Fische max.5 Kilogramm darf man mitnehmen.

Tageskarten für Kinder sind 24 Stunden lang gültig. Unter Grössenbeschrenkungen fallende Edelfische darf man nicht mitnehmen. Max.3 Kilogramm sonstige Fische darf man mitnehmen.

Edelfische: Die Fische, die Massbeschränkungen oder/und Schonzeiten haben.z.B.Hecht, Karpfen, Amur, Regenbogenforelle. Keine Edelfische z.B.: Döbel, Knorpelmaul

Wenn das Fangsjournal verloren ist muss man eine neue Gebietskarte kaufen. Der Angler muss das Fangsjournal im nächsten Jahr bis 28.02. zu der Adresse von Verband der Sportanglervereine des Komitates Vas verschicken. (Verband der Sportanglervereine des Komitates Vas, Vaskeresztes, 165/4, H-9795)

Eigene Regeln auf unsere Komitatsgewässer:

  • Ausfischbarer Ausmaß der Schleie betragt 30 cm. / Ausfischbare Menge 2 Stück pro Tag /      
  • Ausfischbaren Ausmaß den Forellen (Bachforellen und Regenbogenforellen) betragt 30 cm. Man darf max. 2 Stk. mitnehmen.
  • Der Maß von Aitel und Nase sind 25 cm.   /pro Tag 3 kg kann man mitnehmen./ 
  • Die fangbare Größe der Flussbarsch ist 20 cm. /pro Tag 3 kg kann man mitnehmen./
  • Ausfischbaren Ausmass der Amur ist 40 cm. /pro Tag max. 2 Stk. kann man mitnehmen/
  • Grösser wie 50 cm Karpfen darf man auf den stehenden Gewässer und auf den Fließwasser nicht mitnehmen. Man muss (eventuell nach eine schnelle Fotografie) diese Karpfen schonend zurücklassen.
  • Bei der Fotografie/Video muss man sich um den Fisch am schonendsten kümmern. Bei der Messung die grossen Fischen muss man schnelle und schonende Technik zu wervenden. Bei der nicht entsprechende Behandlung mit den Fischen kann der Fischwächter eine Warnung geben und dann die Gebitskarte wegnehmen.

Die grössenbeschrenkungenen Fischen ( z.B.: Bachforellen, Döbel ) darf man nicht als Fütter nützen.

In den Gewässer der Verband kann man ohne Mengenbeschrenkungen den Zwergwels mitnehmen.

Nach dem Fang muß man das Gewicht von den ausgefangenen und behaltenen Edelfischen sofort gesondert ins Fangsjournal eintragen. Das Gewicht von die übrigen Fischen muß man auch ins Fangsjournal eintragen, wann den Angelnplatz weglasst. Man muss das Datum, die Stunde und die Minute pünktlich angeben.

In das Fang Journal kann man nur mit Kugelschreiber schreiben, den Falscher einschreibung muss man in den nächster Reihe einschreiben.

4./ In den in der Verwaltung des Verbandes stehenden Gewässern gibt es keine spezifische Schonzeit zum Angeln für Kar­pfen, ausgenommen das Wassergebiet in den zwei Umweltschutzge bieten:

  • Hársas-See - Máriaújfalu
  • Vadása-See mit dem Vorspeicher – Heqyhátszentjakab

Bei den angeführten Gewässern dauert die spezielle Fische Schonzeit zum Angeln für Karpfen im Sinne den staatlichen Vorschreibungen.

Auf den zwei umweltschutzige Wassergebiet ist es verboten, regelmäßig anzufüttern.

Vom Zeitpunkt der Fischbespannung gerechnet ist eine allgemeine Schonzeit zum Angeln eingeführt. Der Anglerverband is verpflichtet, auf dem Ort eine Bekanntmachung aushängen und auf dem Hompage www.vasivizeken.hu Informationen geben.

5./ Der Angelspartner, der von Angelmitgliedern (z.B.: Präsident von den Vereinen, Fischwechter) vor anderen die Ehre einen Person in Frage stellt, oder Gerüchte erzählt, oder Tatsache einer solchen direkten Bezug zu verwendeten Begriff, der Fischwechter kann den Lizenz wegnehmen

Unser Verband wartet Fotos über die rekordgröße Fische im ganzen Jahr. In der Anmeldung soll man den Name des Anglers, den Verein des Anglers, die Fischrasse, das Gewicht, weiterhin die Fangzeit und den Ort verzeichnen. Diese Anmeldungen müssen zu unseren Erreichbarkeiten schicken werden. Im Berichtsjahr bis 30. November die Verkünder der eingeschickten Rekordfänge nehmen an einer Auslosung teil, wo der Verband der Sportanglervereine des Komitates Vas 1 Stück Jahreskarte in das nächste Jahr auslosen.

In diesen Angelsordnung nicht vorliegenden Fragen ist der Angelsordnung von MOHOSZ maßgebend.

Vaskeresztes, den 01. Januar 2024.

Miklós Seregi eh.

Der Vorsitzende

 

ANGELNORDNUNG DES VERBANDES DER

SPORTANGLERVEREINE IM KOMITAT VAS

9795 Vaskeresztes 165/4 Parzellenzahl

Tel.: +36/94/506-835, +36/94/506-836

Mobil: +36/70-33-99-708; +36/70-33-99-709

E-mail: info@vasivizeken.hu

 

Weitere Informationen über die Gewässer vom Komitat Vas

www.vasivizeken.hu

Telefonnummer der Fischwächter:

Celldömölk: +36/70-33-99-704

Körmend: +36/70-33-99-705

Szombathely: +36/70-33-99-706; +36/30-65-81-422

Sárvíz-Teich in Gersekarát: +36/70-33-99-713

Abért Teiche und Bezirk Szombathely: +36/70-77-44-558; +36/30-82-64-958

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Erreichbarkeit

Allianz der Sportanlgerverbände in Komitat Vas
Adresse: 9795 Vaskeresztes 165/4 hrsz.
Telefon: +36 94 506 835
Fax: +36 94 506 836
Handy: +36 70 33 99 703
E-Mail: info@vasivizeken.hu
Web: www.vasivizeken.hu

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