Széchenyi Terv Plusz

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Angelordnung

SPORTANGELVERBÄNDE

Die Fischereiordnung des VAS-Kreisverbandes steht unter der Leitung

Angelgewässer der Gespanschaft VÁS und DÉL ZALA.

Gültig ab: 1. Januar 2024

1. / Beim Angeln auf den in der Gewässerliste aufgeführten stehenden und fließenden Gewässern muss jeder die Landesregeln mit folgenden Ergänzungen einhalten:

Jeder Angler hat das Recht, Verstöße gegen die Fischereiordnung zu verwarnen, festgestellte Unregelmäßigkeiten sowie Verschmutzungen und Schäden am Ufer einer amtlichen Person oder Stelle (Fischwacht, Bundesamt, Polizei etc.) zu melden. Widerspenstige Personen sind vom Angler möglichst identifizierbar zu melden. /Registrierungsnummer usw./ Der Angler ist verpflichtet, die Wasserqualität und die Umwelt zu schützen und seinen Angelplatz sauber zu halten.

Das Angeln in einem Müllbereich führt zu einem sofortigen Bereichsticket. (für einen Zeitraum von mindestens 1 Monat) Das Ausstreuen und Lagern von Zwergwelsen in der Nähe von Fanggründen ist strengstens untersagt. Bestätigter und nachgewiesener Vandalismus, Abfallentsorgung in Feuerstellen kann mit dem Entzug der Flächenkarte geahndet werden!

Die Zerstörung und Beschädigung der Vegetation in der Nähe von Fanggründen ist verboten. Die Sammlung und Beförderung von Abfällen muss so erfolgen, dass keine Abfälle ins Wasser oder an die Uferpromenade gelangen. Es ist verboten, für die Fischfütterung umweltschädliche Stoffe zu verwenden. Die Gefährdung der Fortpflanzung und anderer Lebensaktivitäten geschützter Tierarten sowie die Beschädigung ihrer Lebens-, Nahrungs-, Brut-, Ruhe- und Versteckmöglichkeiten ist verboten.

Mit dem Einlösen des Reviertickets stimmt der Inhaber der Anfertigung von Foto-, Bewegtbild- und Tonaufnahmen des Inhabers zur Wahrnehmung der Fischschutz- und Erhaltungspflichten im Zusammenhang mit seiner Fischereitätigkeit zu. Aufzeichnungen, die bei Angelaktivitäten angefertigt werden, werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. (Unsere zugehörigen DSGVO-Dokumente finden Sie unten als Anhang zu diesen Fischereivorschriften.)

Der CII 2013. Gesetz und 133/2013. (XII. 29.) Bei Verstößen gegen die VM-Verordnung wird die Regionalkarte in jedem Fall entzogen.

Es ist zwingend erforderlich, das beobachtete Fischsterben unverzüglich dem örtlich zuständigen Fischwart zu melden. Im Falle einer Wasserverschmutzung sind die Wasserdirektion und die Umweltschutzinspektion unverzüglich zu benachrichtigen. Telefon: 94/506-700

Der Angler muss den Fischbestand schützen und schützen, darf andere nicht um die Fischerei beneiden und mit seiner Erfahrung und seinem Rat auch seinen Mitanglern zur Seite stehen, vor allem Jugendlichen, Anfängern und Angeltouristen aus anderen Landesteilen, aber auch solchen die aufgrund ihres Alters oder ihrer körperlichen Behinderung eher darauf angewiesen sind.

Es ist verboten, am Ufer Fische zu häuten und Fische zu verschenken! Lebend gefangene Fische – mit Ausnahme von Köderfischen – dürfen nur im Wasser gehalten werden. Alle Angler mit einer Regionalkarte sind verpflichtet, die gefangenen und gehaltenen Edelfische und andere Fische – getrennt vom Fang anderer Angler – in der eigenen Tasche aufzubewahren! Es ist VERBOTEN, den gefangenen Fisch langsam und schmerzhaft in einem Eimer in trockenem Wasser zu ertränken!!! Nach Beendigung des Fanges ist der Angler verpflichtet, die gefangenen Fische – mit Ausnahme der Köderfische – sofort nach Verlassen des Gewässers zu töten! Die Verwendung von Drähten ist verboten!

An Seen und gesperrten Angelgewässern ist das Campen und Feuermachen nur an ausgewiesenen Stellen mit Genehmigung möglich. Angelschirme mit Windabweiser, Sonnenschirme und Kesselzelte ohne Standfuß gelten nicht als Zelte. Es ist verboten, Fahrzeuge an den Ufern der Fischereigewässer zu waschen oder Reparaturen durchzuführen, die die Umwelt belasten. Um die Stille unserer Angelgewässer zu schützen, ist es verboten, laut Radio, CD-Player oder Tonbandgerät zu hören.

In den vom Verein verwalteten Wasserflächen gibt es keine reservierten Plätze.

Aufgrund von Angelwettbewerben, die in vom Vas County Fishing Association verwalteten Angelgewässern organisiert werden, kann der Veranstalter ein Angelverbot am Wettkampfort anordnen. Der Angler ist verpflichtet, die ausgewiesene Wettkampfstrecke für den vom Veranstalter festgelegten Zeitraum frei zu lassen, um einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfes zu gewährleisten.

Der Angler ist verpflichtet, so nah an seinem Können zu bleiben, dass er im Falle eines Bisses sofort eingreifen kann. Niemand sonst sollte mit der Bewachung der eingesetzten Fähigkeiten betraut werden. Jeder, der seinen Angelplatz aus irgendeinem Grund verlässt, muss seine Fähigkeiten aus dem Wasser ziehen, es sei denn, es geht um die Sicherheit von Leben und Eigentum, um einem Nachbarn zu helfen oder für die Zeit des Angelns.

Das Befahren der Hochwasserschutzdämme der Flüsse ist nur im Besitz der erteilten Wassergenehmigungen möglich.

Das Angeln vom Boot aus auf Flüssen darf den Wasserverkehr nicht behindern und Bootsstützstangen, provisorische Anker oder andere Ankervorrichtungen für das Boot müssen nach Beendigung des Angelns abgebaut werden. Während des Ankerns des Fischerbootes dürfen Grund und Ufer nicht gestört werden. Es ist auch nicht erlaubt, Küstenschilf zu mähen, überhängende Bäume zu fällen, zu verzweigen oder zu beschneiden.

Es ist verboten, Bäume in Gewässerbetten zur Schaffung von Angelplätzen zu fällen und die Strömungsverhältnisse zu verändern. Für den Holzeinschlag geeignete Werkzeuge (Kettensägen) dürfen nicht in einem Straßen- oder Wasserfahrzeug, das für Fischereizwecke genutzt wird, oder auf einem Fahrzeug, auf einem Hochwasserschutzdamm an einem Fluss oder an einem Ufer transportiert oder gelagert werden. Eine Hütte, eine Fischerhütte oder eine Fischerhütte darf auch mit Zustimmung des Uferbesitzers nicht im Flussbett oder am Ufer errichtet werden. VÍZIG gegen diejenigen, die Kunstwerke von Wasserläufen und Wasseranlagen oder deren Zubehör zerstören und die Schleusen unbefugt öffnen und schließen. einen Polizeibericht erstatten. Das Angeln ist nur mit einer besonderen Wassergenehmigung an den zu Wasserläufen gehörenden Bauwerken und im Umkreis von 50 m möglich. Es ist verboten, in einem Umkreis von 5 bis 5 Metern vor und nach den Surrantos zu fischen, die mit einer wasserrechtlichen Genehmigung angelegt wurden!

Der Bau von Angelstegen sowie das Füttern und Angeln von Booten, Badematratzen und anderen Wasserfahrzeugen aus sowie die Verwendung von Feederbooten sind auf den Seen des Kreises Vas verboten! Das Sonar (Fischradar) kann in den vom Verein verwalteten Gewässern ganzjährig eingesetzt werden.

Mit einem zusätzlichen „Pull-In“-Ticket, gültig für den Gersekarát-Sárvíz-See, ist die Nutzung des Feederbootes und des im Feederboot eingebauten Fischradars sowie das Pull-In bis zu einer Entfernung von 200 m gestattet!

Der dreizackige Haken und die Drahtstange sind in den Gewässern unter der Verwaltung des Vereins erlaubt, sofern die spezifischen Vorschriften für das Gewässer dies nicht verbieten. Der Haken darf nur beim Welsangeln in den vom Verein verwalteten Gewässergebieten verwendet werden.

Es ist verboten, die lebenden Fische, die Sie freilassen möchten oder die der Mengenbegrenzung unterliegen, auf den Boden, auf Steine ​​oder Beton zu legen!

In unseren „Catch and Release“ (C&R)-Angelgewässern ist es strengstens verboten, Fische mit Lippengriffen zu entfernen!

Für das Angeln mit lebenden Fischen und Fischstücken in den vom Verein verwalteten Gewässern sind Fang- und Freilassungskarten (C&R) und Kinderbereichskarten strengstens verboten

Die Verwendung einer Angelrute ohne Haken – z. B. zum Einbringen von Markierungsschwimmern, Feederraketen, Fischradaren, Stupes – gilt nicht als Angelfertigkeit und kann daher in den Föderationsgewässern frei verwendet werden. Der Angler muss die Angelrute bei der Inspektion auf Aufforderung durch den Fischereiwächter deutlich sichtbar vorzeigen. In Flussgewässern kann das Rig mit dem Boot eingebracht werden, es ist jedoch verboten, es an Küstenvegetation oder anderen Küstenobjekten zu befestigen!

Der Aufenthalt und das Angeln am Angelplatz ist nur auf eigene Gefahr möglich. Der Vas County Fishing Association übernimmt keine Verantwortung für Unfälle, Krankheiten oder Sachschäden, die in Angelgewässern auftreten, und übernimmt keine Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen.

Das Angeln ist in allen vom Vas County Fishing Association verwalteten Angelgewässern verboten, in denen sich in unmittelbarer Nähe oder darunter eine Stromleitung befindet!

Beim Nachtangeln ist der Angler verpflichtet, seinen Angelplatz unabhängig von der öffentlichen Beleuchtung zu beleuchten!

Alle Angler sind verpflichtet, die BM-Verordnung 46/2001 (XII.27.) über die Grundregeln für den Aufenthalt auf offenen Gewässern einzuhalten. Insbesondere im Hinblick auf die folgenden Bestimmungen:

„...1. § (1) In Fließgewässern (Flüsse, Dauer- und Wechselwasserläufe, Altgewässer) und stehenden Gewässern (künstliche und natürliche Seen) sowie im Wasser von Wasseranlagen (Kanälen) (im Folgenden zusammen: offene Gewässer) …“

„... § 5 (2). Der Aufenthalt auf dem Eis offener Gewässer ist nur dann gestattet, wenn das Eis ausreichend fest ist, nicht schmilzt oder sich bewegt.

(3) Der Aufenthalt auf dem Eis offener Gewässer ist verboten:

a) nachts und bei eingeschränkten Sichtverhältnissen;

b) mit dem Fahrzeug, mit Ausnahme sicherer Arbeiten;

c) im Bereich von Häfen und Bestechungsorten;

d) auf Flüssen...“

„... § 6 (1) Wer Eis auf Eis erntet oder eine Leine größer als 1 Quadratmeter schneidet, die die Sauerstoffversorgung von Fischen sicherstellt, ist verpflichtet, den eisfreien Bereich mit einer rot-weiß gestreiften Barriere zu versehen in einer Höhe von 1 Meter, mindestens 10 mal 10 Zentimeter breit. Der Betreiber ist verpflichtet, die Anzeigeeinrichtungen für den eisfrei gewordenen Bereich zu entfernen, wenn der Zustand, der zur Anbringung des Warnsignals geführt hat, nicht mehr besteht.

(2) Wer Eis mit einer Fläche von weniger als 1 Quadratmeter schneidet, muss die eisfreie Fläche so kennzeichnen, dass sie aus mindestens 50 Metern Entfernung deutlich erkennbar ist, wobei am Gewässerrand vorhandene natürliche Materialien (z. B. Schilfrohr, Schilfrohr, trockene Äste) zum Einsatz kommen ) kann auch benutzt werden...."

In den von der Fischereivereinigung des Komitats Vas verwalteten Angelgewässern dürfen Sie nur auf eigene Gefahr fischen, sofern die im Erlass aufgeführten Bestimmungen eingehalten werden.

Aus Gründen der Unfallverhütung ist der Angler verpflichtet, während der Arbeiten am Wasser (Mähen, Grasschneiden, Schrubben) die Fischerei zu unterbrechen.

Es ist strengstens verboten, in der Nähe von Zwergwelsfallen zu angeln, die in den vom Verein verwalteten Angelgewässern aufgestellt sind.

Auf den vom Verein verwalteten Angelgewässern kann jeder mit eingeschränkter Mobilität an den eingerichteten Angelplätzen angeln, der Angelplatz muss jedoch bei Ankunft einer behinderten Person übergeben werden.

Spezifische Vorschriften für Angelgewässer .

  • Aus Gründen des Schutzes der Wasserqualität: der Boots- und Angelsee in Szombathely, der Torfsee in Mersevát, das Kerka-Rückstauwasser in Kerkaszentkirály, der Kerka-See, der Bootssee in Vasvár, der Kiesbergwerksee in Rábasömjén, der Nagypirit-See, der Celldömölk Im See Püspökmolnár ist die Gewöhnungsfütterung verboten. Das Füttern mit Ködern ist erlaubt. (Beispiel: Futterkorb, Schleuder, Einhandschaufel). Wenn Sie in den aufgeführten Gewässern zum Angeln bereit sind, dürfen max. Der Angler kann 2 kg Futtermaterial bei sich behalten.
  • Gemäß der Entscheidung der örtlich zuständigen Fischereibehörden gilt ab dem 1. Januar 2015 im Abschnitt Vas des Flusses Marcal während der legalen Fischereitätigkeit die Beibehaltung der in den Fischereivorschriften für das Wassergebiet festgelegten Menge an Fischfang ist erlaubt. Wir möchten unsere Anglerkollegen darauf aufmerksam machen, dass die Fische aus dem Fluss aufgrund der Rotschlammverschmutzung gesundheitsgefährdend sein können und die Haltung und der Verzehr der Fische daher ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt. Der Vas County Verband der Sportfischerverbände übernimmt keine Verantwortung für mögliche Erkrankungen.
  • Auf dem Bootssee in Szombathely muss der Angler besonders darauf achten, die um den See herumlaufenden und joggenden Menschen sowie andere Freizeitsportler nicht zu stören. Der Angelplatz muss so gewählt werden, dass Angelruten, Angelboxen und Stühle nicht auf dem Gehweg abgestellt werden können, da dies die freie Bewegung behindern kann. Abhängig von den verfügbaren Plätzen sollten bei der Auswahl eines Angelplatzes die Angelstege in der Árpád-Straße bevorzugt werden. Auf dem See Szombathely Csónakázó ist das Angeln mit der Angelrute nur während der Angelwettbewerbe gestattet, zu anderen Zeiten nicht. Im Hafen des neuen Bootshauses am Szombathelyer Bootssee und in dessen unmittelbarer 20-Meter-Umgebung ist das Angeln strengstens verboten! Im Einzelfall können die Organisatoren aufgrund von Angelwettbewerben und Sportveranstaltungen, die auf dem See Szombathely Csónakázó stattfinden, ein Angelverbot auf dem Wettkampfgelände anordnen. Um einen reibungslosen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, muss der Angler, der nicht zum Wettbewerb angemeldet ist, die ausgewiesene Wettbewerbsstrecke für den vom Veranstalter angegebenen Zeitraum frei lassen. Auf der Insel des Szombathelyer Bootssees sind Fütterungs- und Angelaktivitäten jeglicher Art strengstens verboten. (Ein Verstoß gegen die Regel hat den sofortigen Entzug der Angellizenz zur Folge.)
  • Es ist strengstens verboten, mit dem Auto auf die Uferpromenade am äußeren Ufer des Mersevát-Sees zu fahren.
  • Am südwestlichen Ende des Magyarszecsőd-Sees (auf der Körmend-Seite) wurde ein Naturschutzgebiet geschaffen und ausgewiesen, in dem das Angeln und der Aufenthalt auf der betroffenen Halbinsel das ganze Jahr über strengstens verboten ist!
  • Auf dem Magyarszecsőd-See ist das Befahren der Bereiche zwischen dem Auslass und dem aufgestellten Fahrverbotsschild verboten! Um den Zustand der Feldwege am See zu schützen, kann es – je nach Wetterlage – vorübergehend zu einer Sperrung des Feldweges durch eine Absperrung kommen. Das Befahren des nassen Feldwegs mit dem Auto ist strengstens verboten!
  • Es ist verboten, die Halbinsel des Magyarszecsődi-Sees über die Hauptstraße 8 zu betreten!
  • Es ist verboten, die Halbinsel am Kavicsbánya-See in Püspökmolnári zu betreten!
  • Angelteich Gencsapáti-Pereny : Auf dem Privatgrundstück 0188/13 hrsz neben dem Angelteich, einem Schutzgebiet, ist das Angeln verboten. Angeln ist nur auf der zur öffentlichen Straße hin gelegenen Seite möglich. Es ist VERBOTEN, von der Insel im Gencsapáti-Pereny-See aus zu angeln!
  • Die Zufahrt zum Angelsee Répcelak – Csánigi mit dem Auto ist verboten!
  • Am Répcelaki-Materialgrubensee können Sie unter folgenden Bedingungen angeln.
  • Alle Fische – mit Ausnahme des Welses – müssen sofort nach dem Fang vorsichtig wieder ins Wasser entlassen werden.
  • Ohne eine große Tauchtasche und eine Fischmatratze („Karpfenmatratze“) und den Hakenlöser kann nicht mit dem Angeln begonnen werden.
  • Auf dem Répcelaki-See kann man – mit Kunstköder – nur mit einem Haken mit oder ohne Bart drehen und fliegen.
  • Vom 1. Januar bis 30. April gilt auf dem Répcelaki-See ein generelles Raubfischverbot für künstliche Köder.
  • Sie können am See vom 1. Oktober bis 31. März von 6:30 bis 18:00 Uhr bzw. bis zum Einschalten der öffentlichen Beleuchtung und vom 1. April bis 30. September von 5:30 bis 20:30 Uhr angeln. , oder bis die öffentliche Beleuchtung eingeschaltet wird. Angeln im Dunkeln ist VERBOTEN!
  • Das Angeln mit lebenden Köderfischen und Fischscheiben, das Fliegenfischen sowie die Verwendung von Köderfischnetzen sind auf dem See verboten!
  • Bei regnerischem und stürmischem Wetter ist das Angeln unter und in unmittelbarer Nähe der Hochspannungsleitung, die den See durchquert, strengstens verboten. Sie können nur im dafür vorgesehenen Bereich parken.
  • Das Füttern der Fische ist verboten!
  • Auf der linken Seite des Hársas-Baches, der den Máriaujfalu-See speist, und auf der linken Seite des 100 m langen Abschnitts von der Bachmündung aus Gründen des Lebensraumschutzes sowie im BEACH-Bereich Angel-, Futter- und Anlegestellen , oder Angelanlandungen sind verboten.
  • Besondere Regeln für den See Gersekarát Sárvíz :
    • Im Gersekarát-Sárvíz-See sind Fliegenfischen und die Verwendung von Köderfischnetzen verboten.
    • In den beiden Vorstaubecken und im Strand-Camping-Hafenbereich ist das Angeln verboten.
    • Angeln ist nur an der Küste in Richtung der Siedlung Gersakarát erlaubt. Das Parken motorisierter Fahrzeuge jeglicher Art ist im Grünbereich zwischen Uferpromenade und Straße strengstens untersagt.
    • Vom Angelplatz 58 des Sárvíz-Sees in Gersekarát bis zum Damm des Stausees ist das Angeln im Schilf und an den betonierten Angelplätzen verboten!
    • Das Parken ist nur im Bereich zwischen den Weidenbäumen gestattet.
    • Sie können nur im Bereich vor den TOILET PLACES (Toiletten) campen.
    • Der 7,5 Hektar große Abschnitt der Südseite des Gersekarát-Sárvíz-Sees (Gewässercode: 18-044-1-5) ist Teil der CII von 2013 über Fischbewirtschaftung und Fischschutz. Gesetz (Hhvtv.) und 133/2013 von 2013, die zu seiner Umsetzung erlassen wurden. (XII.29.) Schutzgebiet gemäß VM-Erlass (Vhr.). Das Angeln im Naturschutzgebiet ist strengstens VERBOTEN. § 246 des Strafgesetzbuches besagt, dass jeder, der in einem Schutzgebiet Fischereitätigkeiten ausübt, wegen Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft wird!!! Identifikationsdaten des Schutzgebiets:
      • 7,5 Hektar
      • EOV-Koordinaten: NE: x: 182289,02 / y: 475681,36
      • DK: x: 182081,86 / y: 475687,98
      • SW: x: 182029,00 / y: 475068,84
      • E: x: 182094,07 / y: 475062,29
  • Auf dem Gersekarát-Sárvíz-See, im Abschnitt oberhalb der Zuflussstelle des Baches Csengő, sind in dem von einem Zaun umgebenen privaten Bereich nur die Grundstückseigentümer und die von ihnen autorisierten Personen berechtigt, im Besitz einer gültigen Gebietskarte zu angeln .
  • Mit einem zusätzlichen „Pull-in“-Ticket, gültig für den Gersekarát-Sárvíz-See, ist die Nutzung des Feederbootes und der Pull-in bis zu einer Entfernung von 200 m erlaubt! Während des Pull-in-Angelns ist das Angeln im Naturschutzgebiet strengstens VERBOTEN!
  • Kétchatar-See in Kerkaval:
    • Fliegenfischen und die Verwendung von Köderfischnetzen sind am See verboten!
    • Das Füttern am See ist verboten!
    • Es ist VERBOTEN, Karpfen zu halten, die größer als 50 cm oder 5 kg sind, gemessen von der Nasenspitze bis zum Schwanzansatz
    • Am Ufer des Sees gelten gemäß den Vorschriften von NYUDUVIZIG die folgenden besonderen Regeln:
      • Das Aufstellen von Zelten aller Art – auch von Spezialzelten ohne Unterbau – ist nur auf ausgewiesenen Parkplätzen in einer Entfernung von 15 Metern zum Wasser gestattet.
      • Lagerfeuer sind nur in der eingebauten Feuerstelle möglich
      • Neben dem ausgewiesenen Parkplatz können Sie auch in einer Entfernung von 15 m vom Seeufer parken. Auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist das Parken in engerer Nähe gestattet, sofern durch das Parken keine Schäden an der Natur und den Wasseranlagen entstehen.
      • Bei nassem Untergrund ist das Befahren des Seeufers mit einem Fahrzeug verboten, das Fahrzeug muss auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden.
      • Nur Personen mit einer Genehmigung von NYUDUVIZIG und Personen, die Strafverfolgungsaufgaben wahrnehmen, dürfen die Dämme befahren
      • Am südlichen Ende des Sees befindet sich ein Naturschutzgebiet , in dem das Angeln das ganze Jahr über verboten ist!
  • Am Kerka-Rückstau in Kerkaszentkirály und am Kerka-See:
    • Der Angler ist verpflichtet, die gefangenen Fische – nach dem Angeln – zusätzlich zum Fangbuch in das vom See zu diesem Zweck eingerichtete „Eintragungsbuch“ einzutragen. (befindet sich neben der Brücke, die zur Insel führt)
    • Im mit einem Schild gekennzeichneten Schutzgebiet ist das Angeln verboten.
    • Das Spinnen auf dem Achterwasser ist nur vom 1. Oktober bis 31. Januar gestattet.
    • Fliegenfischen und die Verwendung von Köderfischnetzen sind verboten!
    • Es ist VERBOTEN, Karpfen zu halten, die größer als 50 cm oder 5 kg sind, gemessen von der Nasenspitze bis zur Schwanzspitze
  • Vadása-See:
    • Fliegenfischen, die Verschmutzung lebender Gewässer in jeglicher Form, Art und Weise, das Angeln mit einem Wasserfahrzeug, der Bau eines Angelstegs oder einer Anlegestelle ohne Genehmigung ist verboten.
    • Das Füttern der Fische in jeglicher Form ist verboten.
    • Der vom Angler genutzte Angelplatz und seine unmittelbare Umgebung müssen sauber sein. Der Angler muss vor und nach dem Angeln für die Sammlung und Beseitigung des Mülls sorgen.
    • Während der Hauptreisezeit, d. h. zwischen dem 1. Juni und dem 31. August, ist das Angeln im Strandbereich strengstens verboten.
    • An den Staudämmen des Vadása-Sees ist das Angeln verboten.
  • Abért Lukácsházi I. - II. Unter folgenden Bedingungen können Sie am See angeln:
    • Alle Fische – mit Ausnahme des Welses – müssen sofort nach dem Fang vorsichtig wieder ins Wasser entlassen werden.
    • Ohne eine große Tauchtasche, eine Fischmatratze („Karpfenmatratze“) und einen Hakenlöser kann nicht mit dem Angeln begonnen werden. Die Verwendung von Köderfischnetzen ist strengstens VERBOTEN!
    • Abért I.-II. Vom 1. Januar bis 30. April gilt auf dem See ein generelles Kunstköder-Raubfischverbot.
    • Abért I-II. Am See können Sie vom 1. Oktober bis 31. März von 6:30 bis 18:00 Uhr bzw. bis zum Einschalten der Straßenbeleuchtung angeln, und vom 1. April bis 30. September von 5:30 bis 20:00 Uhr: 30 Uhr oder bis die öffentliche Beleuchtung eingeschaltet wird. Angeln im Dunkeln ist VERBOTEN!
    • Auf dem Abér I.-II-See darf man – mit Kunstköder – nur mit einem Haken mit oder ohne Bart drehen und fliegen.
    • Abért I-II. Das Angeln mit lebenden Köderfischen und Fischscheiben sowie Fliegenfischen ist am See verboten!
    • Im gesamten Gebiet des Abért-I.-Sees kann man mit Spinn- und Fliegenfischen angeln, andere Angelmethoden als Spinn- und Fliegenfischen sind jedoch nur auf den beiden Seiten oberhalb des Baches Gyöngyös möglich. (Im Bereich neben dem Parkplatz und auf dem Damm zwischen den beiden Seen ist das Angeln mit anderen Methoden als Spinn- und Fliegenfischen verboten.)
  • Abert II. Am See kann man mit allen möglichen Methoden nur an den von der Westtransdanubischen Wasserbehörde ausgewiesenen Ufern fischen. /Zeichen weist darauf hin/ Abért II. Am Ufer oberhalb der Hauptstraße im See ist das Angeln verboten!
    • Es ist verboten, mit dem Auto auf dem Damm zu fahren, und Sie können Ihr Auto nur auf dem Parkplatz neben dem Abért I-II-See parken. Auch während des Be- und Entladens ist das Befahren der Straßen und Böschungen am See mit dem Auto nicht möglich. Verstöße gegen die Verkehrsregeln führen zu einem regionalen Strafzettel!
    • Es ist verboten, die Fische zu füttern!
  • Sie können am Pinkamindszent-See unter folgenden Bedingungen angeln:
    • Alle Fische – mit Ausnahme des Welses – müssen sofort nach dem Fang vorsichtig wieder ins Wasser entlassen werden.
    • Am Pinkamindszent-See darf man – mit Kunstköder – nur mit einem Haken mit oder ohne Bart drehen und fliegen.
    • Ohne eine große Tauchtasche und eine Fischmatratze („Karpfenmatratze“) und den Hakenlöser kann nicht mit dem Angeln begonnen werden.
    • Vom 1. Januar bis 30. April gilt auf dem See ein generelles Kunstköder-Raubfischverbot.
    • Am Pinkamindszent-See können Sie vom 1. Oktober bis 31. März von 6:30 bis 18:00 Uhr oder bis zum Einschalten der öffentlichen Beleuchtung und vom 1. April bis 30. September von 5:30 bis 20:30 Uhr angeln. oder bis die öffentliche Beleuchtung eingeschaltet wird. Angeln im Dunkeln ist VERBOTEN!
    • Das Angeln mit lebenden Köderfischen und Fischscheiben, das Fliegenfischen sowie die Verwendung von Köderfischnetzen sind auf dem See verboten!
    • Sie können am Rand der Hauptstraße und am Ufer oberhalb des Wasserturms (Hydroglobus) angeln. Oberhalb der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche ist das Angeln verboten!
    • Sie können Ihr Auto nur auf dem ausgewiesenen Parkplatz neben der Hauptstraße oder auf der Wiese neben dem Wasserturm (Hydroglobe-Bus) parken. Das Parken direkt am Wasser ist strengstens verboten!
    • Das Füttern der Fische ist verboten!
  • Im Parksee Celldömölki (C&R) können Sie unter folgenden Bedingungen angeln:
    • Alle Fische – mit Ausnahme des Welses – müssen sofort nach dem Fang vorsichtig wieder ins Wasser entlassen werden.
    • Ohne eine große Tauchtasche, eine Fischmatratze („Karpfenmatratze“) und den Hakenlöser kann nicht mit dem Angeln begonnen werden.
    • Auf dem See kann – mit Kunstköder – Spinn- und Kunstfliegenfischen nur mit einem Haken mit eingedrücktem Bart oder ohne Bart betrieben werden, ohne die Fischer zu stören, die sich zuvor im Wassergebiet aufgehalten haben.
    • Vom 1. Januar bis 30. April gilt auf dem See ein generelles Kunstköder-Raubfischverbot.
    • Sie können am See vom 1. Oktober bis 31. März von 6:30 bis 18:00 Uhr bzw. bis zum Einschalten der öffentlichen Beleuchtung und vom 1. April bis 30. September von 5:30 bis 20:30 Uhr angeln. , oder bis die öffentliche Beleuchtung eingeschaltet wird. Angeln im Dunkeln ist VERBOTEN!
    • Das Angeln mit lebenden Köderfischen und Fischscheiben, das Fliegenfischen sowie die Verwendung von Köderfischnetzen sind auf dem See verboten!
    • Es ist verboten, die Fische zu füttern!
  • Am Angelsee Vaskeresztes (C&R) können Sie unter folgenden Bedingungen angeln:
    • Zwischen dem 01. März und dem 31. Oktober können Sie mit einer Rute und maximal einem Einzelhaken pro Rute und mit jeder Methode angeln.
    • Zwischen dem 1. November und dem 28. Februar (dem letzten Tag im Februar) ist das Angeln mit nur einem Stock, ausgestattet mit einem bartlosen Haken – Kunstköder – Spinn- und Flugmethode erlaubt. Die Verwendung von künstlichen Gummiködern aller Art (Twister, Made, Wurm, Krabbe, Gummifisch usw.) ist VERBOTEN! Beim Angeln mit Kunstködern ist die Verwendung von knotenfreien oder gummierten Tauchtaschen zwingend erforderlich! Der gefangene Fisch muss so schnell wie möglich vorsichtig vom Haken befreit und wieder ins Wasser gelassen werden – eine Berührung mit der Hand ist zu vermeiden – und der Haken nach Möglichkeit mit einer Metallpinzette oder -zange auszuhaken.
    • Alle Fische – mit Ausnahme des Welses – müssen sofort nach dem Fang vorsichtig wieder ins Wasser entlassen werden.
    • Sie können von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang angeln, oder bis die Straßenlaternen eingeschaltet sind! Angeln im Dunkeln ist VERBOTEN!
    • Das Angeln mit lebenden Köderfischen und Fischscheiben sowie Fliegenfischen ist am See verboten!
    • Die Verwendung von Tauchtaschen und Hakenlöser ist Pflicht.
    • Auf dem eingebauten eingeschränkten Angelplatz am Angelsee kann jeder angeln, bei Ankunft einer behinderten Person muss der Angelplatz jedoch übergeben werden!
    • Die Verwendung aller zum Fischfang geeigneten Netze (außer Tauchtaschen) ist auf dem See verboten.
    • Weitere Informationen zu möglichen periodischen Vorschriften, Größenbeschränkungen usw. erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Vas County Fishing Association und an der Informationstafel im Bereich des Sees.
  • In folgenden Abschnitten des Flusses Raab ist das Angeln verboten:
    • Im Bereich des Staudamms am Fluss Rába in Ikervári und innerhalb von 50-50 Metern davor und danach.
    • Im gesamten Bereich der Fischtreppe in Ikervár ist der Aufenthalt und das Angeln verboten.
    • In Ikervár ist der Aufenthalt und das Angeln im Unterwasserkanal 0467/2 hrsz vom Kraftwerk bis zur Mündung des Baches Csörnöc strengstens verboten.
    • Das Angeln ist am Patkó-See in Ikervár stundenweise verboten 0366 und an den beiden Nebengewässern von Ikervár.
    • Auf dem künstlich angelegten Ikervár-Kanal, vom Driftdeflektor bis zur Einlassschleuse an beiden Ufern, und dem
    • bis zum Ende des Betonsumpfes unter der Einlaufschleuse.
      • Im umzäunten Bereich des Wasserkraftwerks am Ikervár-Kanal und im Umkreis von 50-50 Metern davor und danach.
    • Auf dem Ufer des künstlich angelegten Ikervári-Kanals ist der Autoverkehr und das Parken verboten. Am Fuß des Ufers (in Privatgebieten, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind) darf mit einem geeigneten Rettungsgerät gefischt werden. /Schwimmweste, Rettungsring, Wurfseil.
    • Am Fluss Körmendi Rába am Damm und im Umkreis von 50 Metern um das Kraftwerk.
    • Auf dem Flussabschnitt Magyarlak-Csörötneki Rába, 50-50 Meter von den Kunstwerken entfernt.
    • Der Bau von Fischerhütten ist auf allen künstlich angelegten Kanälen strengstens verboten.
    • Auf der Fischtreppe im Bereich des Kraftwerks Nicki /Einsatzgebiet/.
  • Rába-Fluss im Abschnitt zwischen dem Nicki-Staudamm und dem Radyogó-Híd:
    • Das Anlegen von Fischerbooten ist nur im Hafen am Nicki-Deich gestattet.
    • Motorisierte Wasserfahrzeuge mit einer Leistung größer als 5 KW dürfen nicht betrieben werden.
    • Das Angeln ist in der Kenyeri-Fischtreppe sowie im Betriebsgebiet des Nicki-Staudamms und des Kenyeri-Kraftwerks (auch das Gebiet der umschlossenen Insel) verboten.
    • Zelten und Campen ist vom Hafen des Flusses Raab bis zum Staudamm strengstens verboten!
    • ÉDUVIZIGs Vorschriften für den Rába-Abschnitt rund um den Nicki-Staudamm:
      • Im Abschnitt unterhalb des Nicki-Staudamms, am rechten Ufer, außerhalb der Entfernung von 50 Metern vom Artefakt, bis zum Steinschutz im Bett, ist Angeln erlaubt, Müll wegwerfen, Zelten und Feuermachen sind verboten! Das Anfahren der Küste durch den Steinhaufen und das Angeln auf dem Steinhaufen ist verboten!
      • Auf dem Oberwasser des rechten Dammufers, dem Abschnitt zwischen Kontrolldamm und Rückstau, darf befischt werden, das Befahren der Wartungsspur mit Fahrzeugen ist verboten!
      • Am linken Ufer oberhalb des Damms ist die Strecke von 50 Metern vom Damm bis zum Bootshafen zum Angeln geöffnet! Das Parken darf den Verkehr nicht behindern!
      • Im Abschnitt zwischen dem Bootshafen und der Schleuse, die in den Kis-Rá mündet, ist das Angeln verboten!
      • Der Verkehr auf dem Damm ist immer genehmigungspflichtig, detaillierte Informationen finden Sie hier: http://www.eduvizig.hu/content/t%C3%B6lt%C3%A9skorona-haszn%C3%A1lati-rendje
  • Rába River (Nicki) Kenery Backwaters CII von 2013 über Fischmanagement und Fischschutz. Gesetz (Hhvtv.) § 9 und 133/2013 von 2013, erlassen zu seiner Umsetzung. (XII.29.) Schutzgebiet gemäß § 4 der VM-Verordnung (Vhr.). Das Angeln im Naturschutzgebiet ist strengstens VERBOTEN. § 246 des Strafgesetzbuches besagt, dass jeder, der in einem Schutzgebiet Fischereitätigkeiten ausübt, wegen Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft wird!!!

Identifikationsdaten des toten Zweigs:

- Topografische Nummer des Gebiets: Kenyeri 0190/8

- Größe der Wasseroberfläche bei einem Betriebswasserstand von 139,94 mBf: 13.680 m2, also 1,37 ha

- EOV-Koordinaten: 497 930 und 228 211

- GPS-Koordinaten: Norden: 47.380260773 Osten: 17.033331945

  • Das ganze Jahr über ist das Angeln in den Nebengewässern von Pornóapáti am Pinka-Bach verboten (01:51 Uhr, 01:06/6 Uhr), einem Schutzgebiet !
  • In den 5 m flussabwärts und 50 m flussaufwärts gelegenen Abschnitten des Gór-Hochwasserdamms auf Répcé ist das Angeln verboten.
  • Perlenstrom:
    • Rasanter Forellenweg:
      • Es erstreckt sich von der Gulner-Mühle am Rande der Stadt Kőszeg bis zum Parkplatz der Gemeinde Lukácsházi, der durch das „P“-Schild gekennzeichnet ist. In diesem Abschnitt des Baches, am rechten Ufer flussabwärts, ist der Besitz von zum Fischfang geeigneter Ausrüstung sowie das Angeln verboten!
      • Angeln ist nur am linken Ufer flussabwärts möglich! Nur 1 im Bereich des Lehrpfades. mit Stock und 1 Stk. Es ist erlaubt, mit einem einzinkigen Haken ohne Bart zu fischen. Als Angelmethoden können künstliche Fliegen- und Spinnfischmethoden verwendet werden, jedoch nur mit künstlichen Ködern und ohne Verwendung jeglicher Art von Bissanzeigern.
      • Die Verwendung von Tauchbeuteln oder nassen Textilien und Hakenlöser ist zwingend erforderlich! Das Angeln kann nur mit der aufgeführten Ausrüstung begonnen werden.
      • Auf dem Wildwasserabschnitt des Lehrpfades müssen alle gefangenen Fische sofort nach dem vorsichtigen Aushaken wieder ins Wasser entlassen werden .
    • ​SCHLOSSHOTEL UJ-EBERGÉNYI:
      • Im Bereich des Baches Gyöngyös in der Nähe des Schlosshotels Új-Ebergény ist nur 1 Stk. vorhanden. mit Stock und 1 Stk. Das Angeln mit einem einzackigen Haken ohne Bart ist während der Öffnungszeiten der Burg – außer bei Veranstaltungen – ohne Umtausch einer gesonderten Revierkarte gestattet.
      • Als Angelmethoden können künstliche Fliegen- und Spinnfischmethoden verwendet werden, jedoch nur mit künstlichen Ködern und ohne Verwendung jeglicher Art von Bissanzeigern.
      • Die Verwendung von Tauchbeuteln oder nassen Textilien und Hakenlöser ist zwingend erforderlich! Das Angeln kann nur mit der aufgeführten Ausrüstung begonnen werden. Alle im gesamten Abschnitt gefangenen Fische müssen sofort nach dem vorsichtigen Aushaken wieder freigelassen werden.

2./ Unter den Flüssen in den Komitaten Vas und Zala gelten einige Abschnitte des Flusses Rába, Lapincs, Strém, Pinka, Répce, Gyöngyös, Kerka, Lendva als Grenzgewässer, in denen die Grenzvorschriften zwingend einzuhalten sind . Es ist verboten, die Grenzmarkierungen, die zur Markierung der Staatsgrenze dienen, zu beschädigen, zu verschieben oder zu versetzen. Im Falle der Entdeckung solcher Taten ist die Grenzpolizei des Polizeipräsidiums des Kreises Vas zu benachrichtigen. Telefon: +36(94)521-011. Im Falle der aufgeführten Grenzverstöße im Komitat Zala muss der ungarische Grenzschutz benachrichtigt werden. Telefon: +36(92)504-300

Die Staatsgrenze kann gemäß den Bestimmungen der Verordnung 562/206/EG des EU-Parlaments und des Rates (Schengener Grenzkontrollkodex) jederzeit ohne Personenkontrolle überschritten werden, jedoch trägt der Angler die Verantwortung für unerlaubtes Angeln Tätigkeiten, die im Nachbargebiet ohne staatliche Genehmigung durchgeführt werden. Es ist verboten, Gegenstände wie Schwimmkörper, Grundfische und künstliche Fanggeräte über die Staatsgrenze zu werfen. Es ist verboten, die Staatsgrenze wissentlich oder aufgrund von Wasser- und Windströmungen mit einem Wasserfahrzeug zu überqueren.

3./ Inhaber einer Bundesgebietskarte: Ist die Mengenbeschränkung nicht auf der Gebietskarte oder dem Auszug aus der Fischereiordnung angegeben, gelten folgende Einschränkungen:

- Angler mit einem Erwachsenen-Regionalticket : 2 Stk. Sie können mit einer Angelrute angeln, maximal 2 pro Angelrute. mit Haken, Ausnahme ist jedoch die Verwendung von Ködern, die werkseitig mit 3 Haken ausgestattet sind. 2 pro Edelfischart vorbehaltlich Größenbeschränkungen pro Tag, insgesamt 5. 6 können pro Woche aufbewahrt werden. Insgesamt können jährlich 40 Edelfische gehalten werden – unabhängig von der Anzahl – max. Insgesamt 80 kg . Wenn Sie diese jährliche Edelfischquote erreicht haben, müssen Sie eine neue Gebietskarte oder Quotenkarte umtauschen, wenn Sie weiterhin in den Bundesgewässern fischen möchten. Pro Tag können maximal 5 kg andere Fische gehalten werden, die bis zum Ende des Fangs im Wasser im eigenen Maul gehalten werden müssen. Mit einer Territorialgenehmigung für Erwachsene können insgesamt 80 kg andere Fische pro Jahr gehalten werden.

- Angler mit einem Jugendlichen und Anspruchsberechtigten (Vollzeitschüler einer Jugendbildungseinrichtung /mit Schulzeugnis/, Ehefrau des Anglers, über 70, Behinderte) Regionalkarte: 1 Stk. Sie können mit einer Angelrute mit maximal 2 Haken angeln, eine Ausnahme bildet jedoch die Verwendung von Ködern, die werkseitig mit 3 Haken ausgestattet sind. 1 pro Edelfischart mit Größenbeschränkungen pro Tag, insgesamt 3. 6 pro Woche, können behalten werden. Insgesamt können jährlich 20 Edelfische gehalten werden – unabhängig von der Anzahl – max. Insgesamt 40 kg. Wenn Sie diese jährliche Edelfischquote erreicht haben, müssen Sie eine neue Gebietskarte oder Quotenkarte umtauschen, wenn Sie weiterhin in den Bundesgewässern fischen möchten . Pro Tag können maximal 5 kg andere Fische gehalten werden, die bis zum Ende des Fangs im Wasser im eigenen Maul gehalten werden müssen. Insgesamt 40 kg andere Fische pro Jahr. kann mit einer Jugendregionalgenehmigung abgehalten werden.“

Kind mit regionaler Jahreskarte bis 14 Jahre: 1 Stk. Sie können ohne Angelkenntnisse mit einer Angelrute und einem einzackigen Haken angeln. 1 Edelfisch pro Monat vorbehaltlich Größenbeschränkungen. gehalten werden kann. Mit einer Kinderreviergenehmigung dürfen maximal 3 kg andere Fische pro Tag und 40 kg pro Jahr gehalten werden. Mit einer Gebietserlaubnis für einjährige und 24-Stunden-Kinder ist das Angeln nur unter Aufsicht eines Erwachsenen von 6:00 bis 20:00 Uhr möglich.

Ist auf der Revierkarte oder dem Auszug aus der elektronischen Fangordnung die jährliche Mengenbegrenzung an Edelfischen vermerkt, so ist der Lizenzinhaber nach Erreichen der mit der Revierkarte zulässigen Jahresquote an Edelfischen zum Umtausch in eine neue Revierkarte verpflichtet oder Quotenkarte, wenn er weiterhin in den Bundesgewässern fischen möchte.

Erreicht der Angler mit dem gefangenen und zur Haltung vorgesehenen Edelfisch die jährlich zulässige Fischquote noch nicht, das Gewicht des gefangenen Fisches überschreitet jedoch bereits die mit der Regionalkarte zulässige Jahresgewichtsquote, so kann dieser Fisch dies tun weiterhin aufbewahrt werden.

Bei einem eklatanten oder wiederholten Verstoß gegen die Regeln wird dem Angler, der gegen die Regeln verstößt, eine Gebühr von max. Es kann für die Dauer von 5 Jahren verboten werden. In diesem Fall kann der Angler nach Ablauf des Verbots nur noch im Vereinszentrum in Vaskrezetes eine Gebietskarte des Verbandes erhalten. Über Regelverstöße und mögliche Sanktionen können sich Angler auf der Website unseres Vereins informieren .

Die Täter der folgenden Verstöße und Straftaten würden mit einem Ausschluss aus der nächsten Ticketbörse in Bezug auf Wassergebiete unter Bundesverwaltung bestraft. Akt

Verbot des Umtauschs von Regionaltickets

Kriminalität (Hochwertdiebstahl, Wilderei, Tierquälerei)

5 Jahre

Verstoß gegen die Größenobergrenze (z. B. zusätzliche Karpfenhaltung):

5 Jahre

Unerlaubtes Angeln durch eine verbotene Person:

Verdoppelung der Sperrfrist, mindestens jedoch 2 Jahre

Transport oder Transportversuch großer lebender Fische:

5 Jahre

Fischhaltung durch die Verbotsfrist geschützt:

2 Jahre

Überschreitung der Mengenbegrenzung:

1-5 Jahre

Verstoß gegen die untere Größenbeschränkung:

1-3 Jahre

Verstoß gegen die Regeln zur Führung des Fangprotokolls (Fälschung oder Änderung eingetragener Daten, Nichteintragung eines oder mehrerer Fische)

1-3 Jahre

Deutlich mehr Fähigkeiten einsetzen als erlaubt:

1-3 Jahre

Wiederauftreten:

- Wenn der Angler nach einmaliger Begehung und Bestrafung eines der oben aufgeführten, als schwerwiegend eingestuften Verbrechen begeht, wird das Verbot wie hier beschrieben zum zweiten Mal verdoppelt.

- Erhält der Angler eine Strafe wegen der oben nicht aufgeführten Unregelmäßigkeiten und begeht er dann innerhalb der folgenden 3 Jahre eine andere Unregelmäßigkeit, muss er mit einer 2-Jahres-Sperre rechnen.

Wer im vom Verein verwalteten Wassergebiet Fische mit einem Fangschein vom Typ „Catch and Release“ (C&R) hält – mit Ausnahme von Elritzenwelsen –, kann für die vom Verein verwalteten Wassergebiete keine Jahresgebietserlaubnis gegen 5 eintauschen Jahre nach dem Verstoß.

Mit einer Tageskarte für Erwachsene können innerhalb von 24 Stunden maximal 5 kg andere Fische gehalten werden, 2 Edelfische unterliegen einer Größenbeschränkung pro Art.

Mit einer Jugendtageskarte können innerhalb von 24 Stunden 1 Stück Edelfisch mit Größenbeschränkung, insgesamt 3 Stück und maximal 5 kg sonstiger Fisch gehalten werden.

Mit einer Kinder-Tageskarte ist eine Haltung von nicht brütenden Fischen unter der Größenbeschränkung innerhalb von 24 Stunden nicht möglich! Es dürfen nur andere Fische bis maximal 3 kg gehalten werden.

Mit einer Erwachsenen-Wochenkarte können maximal 12 kg andere Fische pro Woche gehalten werden, 6 pro Edelfischart vorbehaltlich Größenbeschränkungen. (Mit der Wochenkarte können Sie 2 Edelfische pro Art, insgesamt 5 pro Tag, und maximal 5 kg andere Fische behalten, bis das Wochenkontingent erreicht ist.)

Bei Verlust eines staatlichen Fischereischeins (Fangbuch) muss ein neuer Gebietsfischerschein ausgetauscht werden!

Erläuterung des Begriffs „Edelfisch“: Alle Fische, für die in den vom Verband verwalteten Gewässern eine Größenbeschränkung und/oder eine Verbotsfrist gilt. (Beispiel: Hecht, Karpfen, Graskarpfen, Regenbogenforelle usw.) Döbel, Zander und Barsch gelten nicht als Edelfische.

In Bundeswassergebieten gelten besondere Regeln.

  • Die kleinste aufzubewahrende Kammgröße beträgt 30 cm / 2 Stück pro Tag. ./
  • Die kleinste Größe der Bach- und Regenbogenforellen, die gehalten werden kann, beträgt 30 cm / Es können 2 pro Tag gehalten werden /
  • Die kleinste Größe des Bank- und Höckersteins , die gehalten werden kann, beträgt 25 cm / 3 kg pro Tag. kann behalten werden./
  • Die kleinste Größe des Barsches , die gehalten werden kann, beträgt 20 cm / 3 kg pro Tag. kann behalten werden/
  • Die kleinste Größe des Graskarpfens , die gehalten werden kann: 40 cm / 2 können pro Tag gehalten werden/
  • Es ist VERBOTEN, Karpfen, gemessen von der Nasenspitze bis zur Schwanzspitze, größer als 50 cm zu halten, sowohl im stehenden als auch im fließenden Wasser! Der Angler muss Karpfen, die die obere Größengrenze überschreiten, sofort und vorsichtig freilassen (nach möglichst schnellem Fotografieren).
  • Um den Fisch zu schützen, muss der Angler den Fisch beim Aufnehmen von Fotos/Videos so tief wie möglich halten. Um Fische mit großem Körpergewicht zu schützen, ist es notwendig, beim Wiegen die schnellsten und schonendsten Lösungen für die Fische zu wählen. Bei unsachgemäßer Behandlung von Fischen kann der Fischereiwächter nach einer Verwarnung die Gebietskarte entziehen.

Das Ködern mit durch Größenbeschränkungen geschützten Fischarten (z. B. Bachforelle, Äsche) ist in den vom Verein verwalteten Gewässern verboten.

Die Entnahme von Zwergwelsen aus den vom Verein verwalteten Gewässern ist ohne mengenmäßige Beschränkungen gestattet.

Das Gewicht der gefangenen und gehaltenen Edelfische ist in derselben Zeile wie das Einzelgewicht unmittelbar nach dem Fang unter Angabe des genauen Datums sowie der Stunde und Minute einzutragen.

Das Gewicht anderer Fische muss beim Verlassen des Angelplatzes in das Fangprotokoll eingetragen werden.

Das Fangprotokoll kann nur mit Kugelschreiber geführt werden, etwaige Korrekturen können nur in einer separaten Zeile nach Durchstreichen vorgenommen werden.

4./ Es besteht kein besonderes Verbot des Karpfenfangs an stehenden Gewässern unter der Verwaltung des Vereins, mit Ausnahme der Wasserflächen in den beiden Umweltschutzgebieten:

  • Harsas Tó - Máriaujfalu.
  • Vadása-See mit Stausee – Hegyhátszentjakab.

Bei einem konkreten Fangverbot für Karpfen in den aufgeführten Gewässern sind die Landesvorschriften anzuwenden. Auf den Seen in den beiden aufgeführten Umweltschutzgebieten ist die Fütterung jeglicher Art verboten! Ab dem Datum des Fischbesatzes kann der Verein ein vorübergehendes allgemeines Fangverbot anordnen, das auf der Website www.vasivizeken.hu und neben dem betroffenen Wassergebiet bekannt gegeben werden muss.

5./ Ein Mitangler, der vor anderen eine verleumderische Tatsache über die Fischergemeinschaft behauptet (z. B. Vereinsführer, Fischerwächter usw.), ist zusätzlich zu den geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, seine Gebietslizenz sofort zu entziehen aufgrund seines unethischen Verhaltens in der Fischergemeinschaft. Aufgrund der Meldung des Fischereiwächters leitet der Verband ein Disziplinarverfahren gegen den Mitangler beim betroffenen Anglerverband ein.

Fotoberichte über rekordgroße Fischarten, die in den Gewässern des Vereins gefangen wurden , sind das ganze Jahr über jederzeit über die Kontaktdaten des Vereins willkommen. Bitte geben Sie in der Meldung den Namen des Anglers, den Verein, den Namen der Fischart, das Datum und den Ort des Fangs, das Gewicht des gefangenen Fisches sowie eine kurze Beschreibung der Umstände des Fangs an. Unter denjenigen, die bis zum 30. November des betreffenden Jahres Rekordfänge melden, verlosen wir 1 Federal Service Area Ticket, das für das folgende Jahr gültig ist. Die nationalen Fischereivorschriften von MOHOSZ regeln Angelegenheiten, die in diesen Fischereivorschriften nicht geregelt sind.

Eisernes Kreuz, 1. Januar 2024

Miklós Seregi sk

Präsident

VAS COUNTY VEREIN DER SPORTANGELVERBÄNDE

9795 Eisernes Kreuz, 165/4 Std.
Telefon: 06/94-506-835 Telefon: 06/70-33-99-703
E-Mail: info@vasivizeken.hu

Kontaktdaten von Halőr:

Celldömölk: 06/70-33-99-704 / Körmend: 06/70-33-99-705 / Szombathely: 06/70-33-99-706 / 06/30-65-81-422

Gersekarát Sárvíz-tó: 06/70-33-99-713;

Abért-Seen und Wassergebiete in der Gegend von Szombathely:

06/70-774-45-58; 30.06.82-64-958

Herunterladbare Dokumente
Gemeinschaft
Erreichbarkeit

Allianz der Sportanlgerverbände in Komitat Vas
Adresse: 9795 Vaskeresztes 165/4 hrsz.
Telefon: +36 94 506 835
Fax: +36 94 506 836
Handy: +36 70 33 99 703
E-Mail: info@vasivizeken.hu
Web: www.vasivizeken.hu

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