Angelordnung
Ungarischer Nationaler Fischereiverband – 1124 Budapest, Korompai-Straße 17.
DÖRÖSKE RESERVOIR (WASSERCODE: 18-063-1-1) Die Angelvorschriften können hier heruntergeladen werden
Für den See gelten die allgemeinen Gesamtgebietskarten des Kreises Vas (Tages-, Wochen- und Jahrestickets)!
Für den Döröske-Stausee gelten auch Jahres- und Dreitages-Angelkarten, die vom Verband der Sportfischerverbände des Komitats Vas ausgestellt werden.
Gültig ab: 1. Januar 2025
SPORTANGELVERBÄNDE
Der Fischereiorden des Kreisverbandes VAS steht unter seiner Leitung
Angelgewässer der Gespanschaft VÁS und DÉL ZALA.
Gültig ab: 1. Januar 2025
1. / Beim Angeln auf den in der Gewässerliste aufgeführten stehenden und fließenden Gewässern muss jeder die Landesregeln mit folgenden Ergänzungen einhalten:
Jeder Angler hat das Recht, Verstöße gegen die Fischereiordnung zu verwarnen, festgestellte Unregelmäßigkeiten sowie Verschmutzungen und Schäden am Ufer einer amtlichen Person oder Stelle (Fischwacht, Bundesamt, Polizei etc.) zu melden. Widerspenstige Personen sind vom Angler möglichst identifizierbar zu melden. /Registrierungsnummer usw./ Der Angler ist verpflichtet, die Wasserqualität und die Umwelt zu schützen und seinen Angelplatz sauber zu halten.
Das Angeln in einem Müllbereich führt zu einem sofortigen Bereichsticket. (für einen Zeitraum von mindestens 1 Monat) Das Ausstreuen und Lagern von Zwergwelsen in der Nähe von Fanggründen ist strengstens untersagt. Bestätigter und nachgewiesener Vandalismus, Abfallentsorgung in Feuerstellen kann mit dem Entzug der Flächenkarte geahndet werden!
Die Zerstörung und Beschädigung der Vegetation in der Nähe von Fanggründen ist verboten. Die Sammlung und Beförderung von Abfällen muss so erfolgen, dass keine Abfälle ins Wasser oder an die Uferpromenade gelangen. Es ist verboten, für die Fischfütterung umweltschädliche Stoffe zu verwenden. Die Gefährdung der Fortpflanzung und anderer Lebensaktivitäten geschützter Tierarten sowie die Beschädigung ihrer Lebens-, Nahrungs-, Brut-, Ruhe- und Versteckmöglichkeiten ist verboten.
Mit dem Einlösen des Reviertickets erklärt sich der Besitzer damit einverstanden, dass von ihm Foto-, Film- und Tonaufnahmen gemacht werden, um die Aufgaben der Fischbewachung und des Fischschutzes im Zusammenhang mit seiner Fischereitätigkeit wahrzunehmen. Aufzeichnungen, die bei Angelaktivitäten angefertigt werden, werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. (Unsere zugehörigen DSGVO-Dokumente finden Sie unten als Anhang zu diesen Fischereivorschriften.)
Der CII 2013. Gesetz und 133/2013. (XII. 29.) Bei Verstößen gegen die VM-Verordnung wird die Regionalkarte in jedem Fall entzogen.
Es ist zwingend erforderlich, das beobachtete Fischsterben unverzüglich dem örtlich zuständigen Fischwart zu melden. Im Falle einer Wasserverschmutzung sind die Wasserdirektion und die Umweltschutzinspektion unverzüglich zu benachrichtigen. Telefon: 94/506-700
Der Angler muss den Fischbestand schützen und schützen, nicht um den Fischfang anderer Menschen neidisch sein und mit seiner Erfahrung und seinem Rat auch anderen Anglern zur Seite stehen, vor allem Jugendlichen, Anfängern und Angeltouristen aus anderen Landesteilen sowie solchen die aufgrund ihres Alters oder ihrer körperlichen Behinderung eher darauf angewiesen sind.
Es ist verboten, Fische am Wasser zu häuten oder zu verschenken! Lebend gefangene Fische – mit Ausnahme von Köderfischen – dürfen nur im Wasser gehalten werden. Alle Angler mit einer Regionalkarte sind verpflichtet, die gefangenen und gehaltenen Edelfische und andere Fische – getrennt vom Fang anderer Angler – in der eigenen Tasche aufzubewahren! Es ist VERBOTEN, den gefangenen Fisch langsam und schmerzhaft in einem Eimer in trockenem Wasser zu ertränken!!! Nach Beendigung des Fanges ist der Angler verpflichtet, die gefangenen Fische – mit Ausnahme der Köderfische – sofort nach Verlassen des Gewässers zu töten! Die Verwendung von Drähten ist verboten!
An Seen und gesperrten Angelgewässern ist das Campen und Feuermachen nur an ausgewiesenen Stellen mit Genehmigung möglich. Angelschirme mit Windabweiser, Sonnenschirme und Kesselzelte ohne Standfuß gelten nicht als Zelte. Es ist verboten, Fahrzeuge an den Ufern der Fischereigewässer zu waschen oder Reparaturen durchzuführen, die die Umwelt belasten. Um die Stille unserer Angelgewässer zu schützen, ist es verboten, laut Radio, CD-Player oder Tonbandgerät zu hören.
In den vom Verein verwalteten Wasserflächen gibt es keine reservierten Plätze.
Aufgrund von Angelwettbewerben, die in vom Vas County Fishing Association verwalteten Angelgewässern organisiert werden, können die Organisatoren ein Angelverbot am Wettkampfort anordnen. Der Angler ist verpflichtet, die ausgewiesene Wettkampfstrecke für den vom Veranstalter festgelegten Zeitraum frei zu lassen, um einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfes zu gewährleisten.
Der Angler ist verpflichtet, so nah an seinem Können zu bleiben, dass er im Falle eines Bisses sofort eingreifen kann. Niemand sonst sollte mit der Bewachung der eingesetzten Fähigkeiten betraut werden. Jeder, der seinen Angelplatz aus irgendeinem Grund verlässt, muss seine Fähigkeiten aus dem Wasser ziehen, es sei denn, es geht um die Sicherheit von Leben und Eigentum, um einem Nachbarn zu helfen oder für die Zeit des Angelns.
Das Befahren der Hochwasserschutzdämme der Flüsse ist nur im Besitz der erteilten Wassergenehmigungen möglich.
Das Angeln vom Boot aus auf Flüssen darf den Wasserverkehr nicht behindern und Bootsstützstangen, provisorische Anker oder andere Ankervorrichtungen für das Boot müssen nach dem Angeln abgebaut werden. Während des Ankerns des Fischerbootes dürfen Grund und Ufer nicht gestört werden. Es ist auch nicht erlaubt, Küstenschilf zu mähen, überhängende Bäume zu fällen, zu verzweigen oder zu beschneiden.
Es ist verboten, Bäume in Gewässerbetten zur Schaffung von Angelplätzen zu fällen und die Strömungsverhältnisse zu verändern. Für den Holzeinschlag geeignete Werkzeuge (Kettensägen) dürfen nicht in einem Straßen- oder Wasserfahrzeug, das für Fischereizwecke genutzt wird, oder auf einem Fahrzeug, auf einem Hochwasserschutzdamm an einem Fluss oder an einem Ufer transportiert oder gelagert werden. Eine Hütte, eine Fischerhütte oder eine Fischerhütte darf auch mit Zustimmung des Uferbesitzers nicht im Flussbett oder am Ufer errichtet werden. VÍZIG gegen diejenigen, die Kunstwerke von Wasserläufen und Wasseranlagen oder deren Zubehör zerstören, und gegen diejenigen, die das unbefugte Öffnen und Schließen von Schleusen begehen. einen Polizeibericht erstatten. Das Angeln ist nur mit einer besonderen Wassergenehmigung an den zu Wasserläufen gehörenden Bauwerken und im Umkreis von 50 m möglich. Es ist verboten, im Umkreis von 5-5 Metern vor und nach den Surrantos zu angeln, die mit einer wasserrechtlichen Genehmigung angelegt wurden!
Der Bau von Angelstegen sowie das Füttern und Angeln von Booten, Badematratzen und anderen Wasserfahrzeugen aus sowie die Verwendung von Feederbooten sind auf den Seen des Komitats Vas verboten (Ausnahme: Abért-I-See, mit Zusatzkarte: Hársas-See). tora in Máriaújfalu und der Magyarszecsődi-tóra-See). Das Sonar (Fischradar) kann in den vom Verein verwalteten Gewässern ganzjährig eingesetzt werden.
Mit einem zusätzlichen „Pull-In“-Ticket, das für den Hársas-See in Máriaújfalu und den Magyarszecsődi-See gültig ist, ist die Nutzung des Feederboots und des Pull-Ins erlaubt, ohne andere Angler zu stören!
Der Einsatz des Dreizinkenhakens, des Drahtspießes und des Schneidhakens ist nur beim Welsangeln in den Gewässern unter der Verwaltung des Vereins gestattet, sofern die besonderen Regelungen für das Gewässer dies nicht verbieten.
Es ist verboten, die lebenden Fische, die Sie freilassen möchten oder für die eine Mengenbegrenzung gilt, auf den Boden, Stein oder Beton zu legen!
In unseren „Catch and Release“ (C&R)-Angelgewässern ist es strengstens verboten, Fische mit Lippengriffen zu entfernen !
In allen vom Verein verwalteten Gewässern ist die Anwesenheit von Wasseramseln beim Angeln Pflicht!
Für das Angeln mit lebenden Fischen und Fischstücken in vom Verein verwalteten Gewässern sind Fang- und Freilassungskarten (C&R) und Kinderbereichskarten strengstens verboten
Die Verwendung einer Angelrute ohne Haken – z. B. zum Einbringen von Markierungsschwimmern, Feederraketen, Fischradaren, Stupes – gilt nicht als Angelfertigkeit und kann daher in den Föderationsgewässern frei verwendet werden. Der Angler muss die Angelrute bei der Inspektion auf Aufforderung durch den Fischereiwächter deutlich sichtbar vorzeigen. Auf Flussgewässern kann das Rig mit dem Boot eingebracht werden, es ist jedoch verboten, es an Küstenvegetation oder anderen Küstenobjekten zu befestigen!
Der Aufenthalt und das Angeln am Angelplatz ist nur auf eigene Gefahr möglich. Der Vas County Fishing Association übernimmt keine Verantwortung für Unfälle, Krankheiten oder Sachschäden, die in Angelgewässern auftreten, und übernimmt auch nicht die damit verbundenen Kosten.
Das Angeln ist auf allen Angelgewässern unter der Verwaltung des Vas County Fishing Association verboten, an denen sich in unmittelbarer Nähe oder darunter eine Stromleitung befindet!
Beim Nachtangeln ist der Angler verpflichtet, seinen Angelplatz unabhängig von der öffentlichen Beleuchtung zu beleuchten!
Alle Angler sind verpflichtet, die BM-Verordnung 46/2001 (XII.27.) über die Grundregeln für den Aufenthalt auf offenen Gewässern einzuhalten. Insbesondere im Hinblick auf die folgenden Bestimmungen:
„...1. § (1) In Fließgewässern (Flüsse, Dauer- und Wechselgewässer, Altgewässer) und stehenden Gewässern (künstliche und natürliche Seen) sowie im Wasser von Wasseranlagen (Kanälen) (im Folgenden zusammen: offene Gewässer) …“
„... § 5 (2). Der Aufenthalt auf dem Eis offener Gewässer ist nur dann gestattet, wenn das Eis ausreichend fest ist, nicht schmilzt oder sich bewegt.
(3) Der Aufenthalt auf dem Eis offener Gewässer ist verboten:
a) nachts und bei eingeschränkten Sichtverhältnissen;
b) mit dem Fahrzeug, mit Ausnahme sicherer Arbeiten;
c) im Bereich von Häfen und Bestechungsorten;
d) auf Flüssen...“
„… § 6 (1) Wer Eis auf Eis erntet oder einen Felsvorsprung größer als 1 Quadratmeter schneidet, der die Sauerstoffversorgung von Fischen gewährleistet, ist verpflichtet, den eisfreien Bereich mit einer rot-weiß gestreiften Barriere zu versehen eine Höhe von 1 Meter, mindestens 10 mal 10 Zentimeter breit. Der Plazierer muss die Anzeigevorrichtungen für den eisfrei gewordenen Bereich entfernen, wenn der Zustand, der zur Anbringung des Warnsignals geführt hat, nicht mehr besteht.
(2) Wer Eis von weniger als 1 Quadratmeter schneidet, muss die eisfreie Fläche aus mindestens 50 Metern Entfernung deutlich erkennbar kennzeichnen, wofür am Gewässerrand vorkommende natürliche Materialien (z. B. Schilfrohr, Schilfrohr, trockene Äste) verwendet werden ) kann auch verwendet werden......"
In den von der Fischereivereinigung des Komitats Vas verwalteten Angelgewässern dürfen Sie nur auf eigene Gefahr angeln, sofern die in der Verordnung aufgeführten Bestimmungen eingehalten werden.
Aus Gründen der Unfallverhütung ist der Angler verpflichtet, während der Arbeiten am Wasser (Mähen, Grasschneiden, Schrubben) die Fischerei zu unterbrechen.
Es ist strengstens verboten, in der Nähe von Zwergwelsfallen zu fischen, die in den vom Verein verwalteten Angelgewässern aufgestellt sind.
Auf den vom Verein verwalteten Angelgewässern kann jeder mit eingeschränkter Mobilität an den eingerichteten Angelplätzen fischen, der Angelplatz muss jedoch bei Ankunft einer behinderten Person übergeben werden.
Spezifische Vorschriften für Angelgewässer .
- Aus Gründen des Schutzes der Wasserqualität ist das Füttern auf dem Szombathely-Boots- und Angelsee, dem Mersevát-Torfsee, dem Kerka-Rückstau in Kerkaszentkirály, dem Vasvár-Bootsee, dem Rábasömjén-Kiesgrubensee, dem Nagypirit-See, dem Celldömölk-See usw. verboten Püspökmolnár-See . Das Füttern von Ködern ist erlaubt. (Bsp.: jede Art von Futterkorb, Rakete, Spomb, Schleuder, Einhandschaufel). Wenn Sie in den aufgeführten Gewässern zum Angeln bereit sind, dürfen max. Der Angler kann 2 kg Futtermaterial bei sich behalten.
- Auf dem Bootssee in Szombathely muss der Angler besonders darauf achten, die um den See herumlaufenden und joggenden Menschen sowie andere Freizeitsportler nicht zu stören. Der Angelplatz muss so gewählt werden, dass Angelruten, Angelboxen und Stühle nicht auf dem Gehweg abgestellt werden können, da dies die freie Bewegung behindern kann. Abhängig von den verfügbaren Plätzen sollten bei der Auswahl eines Angelplatzes die Angellokale in der Árpád utca bevorzugt werden. Auf dem See Szombathely Csónakázó ist das Angeln mit der Angelrute nur während der Angelwettbewerbe gestattet, zu anderen Zeiten nicht. Im Hafen des neuen Bootshauses am Szombathely Boating Lake und in dessen unmittelbarer 20-Meter-Umgebung ist das Angeln strengstens verboten! Im Einzelfall können die Organisatoren aufgrund von Angelwettbewerben und Sportveranstaltungen, die auf dem See Szombathely Csónakázó stattfinden, ein Angelverbot auf dem Wettkampfgelände anordnen. Um einen reibungslosen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, muss der Angler, der nicht zum Wettbewerb angemeldet ist, die ausgewiesene Wettbewerbsstrecke für den vom Veranstalter angegebenen Zeitraum frei lassen. Auf der Insel Csónázáto-See in Szombathely sind Fütterungs- und Angelaktivitäten jeglicher Art strengstens verboten. (Ein Verstoß gegen die Regel hat den sofortigen Entzug der Angellizenz zur Folge.)
- Es ist strengstens verboten, mit dem Auto auf die Uferpromenade am äußeren Ufer des Mersevát-Sees zu fahren.
- Am südwestlichen Ende des Magyarszecsőd-Sees (auf der Körmend-Seite) wurde ein Naturschutzgebiet geschaffen und ausgewiesen, in dem das Angeln und der Aufenthalt auf der betroffenen Halbinsel das ganze Jahr über strengstens verboten ist!
- Auf dem Magyarszecsőd-See ist das Betreten der Bereiche zwischen dem Auslauf und dem aufgestellten Betretungsverbotsschild verboten! Um den Zustand der unbefestigten Wege am See zu schützen, kann es je nach Wetterlage vorkommen, dass der unbefestigte Weg vorübergehend mit einer Absperrung gesperrt wird. Das Befahren des nassen Feldwegs mit dem Auto ist strengstens verboten!
- Es ist verboten, die Halbinsel des Magyarszecsődi-Sees über die Hauptstraße 8 zu betreten!
- Es ist verboten, die Halbinsel am Kavicsbánya-See in Püspökmolnári zu betreten!
- Angelteich Gencsapáti-Pereny : Das Angeln ist auf dem Privatgrundstück 0188/13 hrsz, neben dem Angelteich, verboten, es handelt sich um ein Schutzgebiet. Angeln ist nur auf der zur öffentlichen Straße hin gelegenen Seite möglich. Es ist VERBOTEN, von der Insel im Gencsapáti-Pereny-See aus zu angeln!
- Die Zufahrt zum Angelsee Répcelak – Csánigi mit dem Auto ist verboten!
- Am Répcelaki-Materialgrubensee können Sie unter folgenden Bedingungen angeln.
- Alle Fische – mit Ausnahme des Welses – müssen sofort nach dem Fang vorsichtig wieder ins Wasser entlassen werden.
- Ohne eine große Tauchtasche und eine Fischmatratze („Karpfenmatratze“) und den Hakenlöser kann nicht mit dem Angeln begonnen werden.
- Auf dem Répcelaki-See kann man – mit Kunstköder – nur mit einem Haken mit oder ohne Bart drehen und fliegen.
- Vom 1. Januar bis 30. April gilt auf dem Répcelaki-See ein generelles Raubfischverbot für künstliche Köder.
- Sie können am See vom 1. Oktober bis 31. März von 6:30 bis 18:00 Uhr oder bis zum Einschalten der öffentlichen Beleuchtung und vom 1. April bis 30. September von 5:30 bis 20:30 Uhr angeln Die öffentlichen Lichter werden eingeschaltet. Angeln im Dunkeln ist VERBOTEN!
- Das Angeln mit lebenden Köderfischen und Fischscheiben, das Fliegenfischen sowie die Verwendung von Köderfischnetzen sind auf dem See verboten!
- Bei regnerischem und stürmischem Wetter ist das Angeln unter und in unmittelbarer Nähe der Hochspannungsleitung, die den See durchquert, strengstens verboten. Sie können nur im dafür vorgesehenen Bereich parken.
- Das Füttern der Fische ist verboten!
- Auf der linken Seite des Hársas-Baches, der den Máriaujfalu-See speist, und auf der linken Seite des 100 m langen Abschnitts von der Bachmündung aus Gründen des Lebensraumschutzes sowie im BEACH-Bereich Angel-, Futter- und Anlegestellen , oder Angelanlandungen sind verboten.
- Kerkavalvi Kéthattar-See :
- Fliegenfischen und die Verwendung von Köderfischnetzen sind am See verboten!
- Das Füttern am See ist verboten!
- Es ist VERBOTEN, Karpfen zu halten, die größer als 50 cm oder 5 kg sind, gemessen von der Nasenspitze bis zum Schwanzansatz
- Am Ufer des Sees gelten gemäß den Vorschriften von NYUDUVIZIG die folgenden besonderen Regeln:
- Das Aufstellen von Zelten jeglicher Art – auch von Spezialzelten ohne Unterbau – ist nur auf ausgewiesenen Parkplätzen in einer Entfernung von 15 Metern zum Wasser gestattet.
- Lagerfeuer sind nur in der eingebauten Feuerstelle möglich
- Neben dem ausgewiesenen Parkplatz können Sie auch in einer Entfernung von 15 m vom Seeufer parken. Auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist das Parken in engerer Nähe gestattet, sofern durch das Parken keine Schäden an der Natur und den Wasseranlagen entstehen.
- Bei nassem Untergrund ist das Befahren des Seeufers mit einem Fahrzeug verboten, das Fahrzeug muss auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden.
- Nur Personen mit einer Genehmigung von NYUDUVIZIG und Personen, die Strafverfolgungsaufgaben wahrnehmen, dürfen die Dämme befahren
- Am südlichen Ende des Sees befindet sich ein Naturschutzgebiet , in dem das Angeln das ganze Jahr über verboten ist!
Am Kerka-Altwasser in Kerkaszentkirály:
- Der Angler ist verpflichtet, die gefangenen Fische nach dem Fang zusätzlich zum Fangbuch in das vom See zu diesem Zweck eingerichtete „Eintragungsbuch“ einzutragen. (befindet sich neben der Brücke, die zur Insel führt)
- Im mit einem Schild gekennzeichneten Schutzgebiet ist das Angeln verboten.
- Das Spinnen auf dem Achterwasser ist nur vom 1. Oktober bis 31. Januar gestattet.
- Fliegenfischen und die Verwendung von Köderfischnetzen sind verboten!
- Es ist VERBOTEN, Karpfen zu halten, die größer als 50 cm oder 5 kg sind, gemessen von der Nasenspitze bis zum Schwanzansatz
- Vadása-See:
- Fliegenfischen, die Verschmutzung von lebendem Wasser in irgendeiner Form, Art und Weise, das Angeln von einem Wasserfahrzeug aus, der Bau eines Angelstegs oder einer Anlegestelle ohne Genehmigung ist verboten.
- Das Füttern der Fische in jeglicher Form ist verboten.
- Der vom Angler genutzte Angelplatz und seine unmittelbare Umgebung müssen sauber sein. Der Angler muss vor und nach dem Angeln für die Sammlung und Beseitigung des Mülls sorgen.
- Während der Haupttouristensaison, also zwischen dem 1. Juni und dem 31. August, ist das Angeln am Strand strengstens verboten.
- An den Staudämmen des Vadása-Sees ist das Angeln verboten.
- Abért Lukácsházi I. - II. Unter folgenden Bedingungen können Sie am See angeln:
- Alle Fische – mit Ausnahme des Welses – müssen sofort nach dem Fang vorsichtig wieder ins Wasser entlassen werden.
- Ohne eine große Tauchtasche, eine Fischmatratze („Karpfenmatratze“) und einen Hakenlöser kann nicht mit dem Angeln begonnen werden. Die Verwendung von Köderfischnetzen ist strengstens VERBOTEN!
- Abért I.-II. Auf dem See gilt zwischen dem 1. Januar und dem 30. April ein generelles Kunstköder-Raubfischverbot.
- Abért I-II. Am See können Sie vom 1. Oktober bis 31. März von 6:30 bis 18:00 Uhr bzw. bis zum Einschalten der Straßenbeleuchtung angeln, und vom 1. April bis 30. September von 5:30 bis 20:00 Uhr: 30 Uhr oder bis die öffentliche Beleuchtung eingeschaltet wird. Angeln im Dunkeln ist VERBOTEN!
- Auf dem Abér I.-II-See darf man – mit Kunstköder – nur mit einem Haken mit oder ohne Bart drehen und fliegen.
- Abért I-II. Das Angeln mit lebenden Köderfischen und Fischscheiben sowie Fliegenfischen ist am See verboten!
- Im gesamten Gebiet des Abért-I.-Sees kann man mit Spinn- und Fliegenfischen angeln, andere Angelmethoden als Spinn- und Fliegenfischen sind jedoch nur auf den beiden Seiten oberhalb des Baches Gyöngyös möglich. (Im Bereich neben dem Parkplatz und dem Damm zwischen den beiden Seen ist das Angeln mit anderen Methoden als Spinn- und Fliegenfischen verboten.)
- Mit einem gültigen Revierticket auf dem Abért-I-See ist die Nutzung des Feederbootes und das Angeln erlaubt, ohne andere Angler zu stören!
- Abert II. Am See kann man mit allen möglichen Methoden nur an den von der Westtransdanubischen Wasserbehörde ausgewiesenen Ufern fischen. /Zeichen weist darauf hin/ Abért II. Am Ufer oberhalb der Hauptstraße im See ist das Angeln verboten!
- Es ist verboten, mit dem Auto auf dem Damm zu fahren, und Sie können Ihr Auto nur auf dem Parkplatz neben dem Abért I-II-See parken. Auch während des Be- und Entladens ist das Befahren der Straßen und Böschungen am See mit dem Auto nicht möglich. Bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln wird ein Regionalstrafzettel verhängt!
- Es ist verboten, die Fische zu füttern!
- Sie können am Pinkamindszent-See unter folgenden Bedingungen angeln:
- Alle Fische – mit Ausnahme des Welses – müssen sofort nach dem Fang vorsichtig wieder ins Wasser entlassen werden.
- Am Pinkamindszent-See darf man – mit Kunstköder – nur mit einem Haken mit oder ohne Bart drehen und fliegen.
- Ohne eine große Tauchtasche und eine Fischmatratze („Karpfenmatratze“) und den Hakenlöser kann nicht mit dem Angeln begonnen werden.
- Vom 1. Januar bis 30. April gilt auf dem See ein generelles Kunstköder-Raubfischverbot.
- Sie können am Pinkamindszent-See zwischen 01. Oktober und 31. März von 6:30 bis 18:00 Uhr oder bis zum Einschalten der öffentlichen Beleuchtung und vom 01. April bis 30. September von 05:30 bis 20:30 Uhr angeln Die öffentlichen Lichter werden eingeschaltet. Angeln im Dunkeln ist VERBOTEN!
- Das Angeln mit lebenden Köderfischen und Fischscheiben, das Fliegenfischen sowie die Verwendung von Köderfischnetzen sind auf dem See verboten!
- Sie können am Rand der Hauptstraße und am Ufer oberhalb des Wasserturms (Hydroglobus) angeln. Oberhalb der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche ist das Angeln verboten!
- Sie können Ihr Auto nur auf dem ausgewiesenen Parkplatz neben der Hauptstraße oder auf der Wiese neben dem Wasserturm (Hydroglobe-Bus) parken. Das Parken direkt am Wasser ist strengstens verboten!
- Es ist verboten, die Fische zu füttern!
- Im Parksee Celldömölki (C&R) können Sie unter folgenden Bedingungen angeln:
- Alle Fische – mit Ausnahme des Welses – müssen sofort nach dem Fang vorsichtig wieder ins Wasser entlassen werden.
- Ohne eine große Tauchtasche, eine Fischmatratze („Karpfenmatratze“) und den Hakenlöser kann nicht mit dem Angeln begonnen werden.
- Auf dem See ist – mit Kunstködern – Spinn- und Kunstfliegenfischen nur mit niedergedrücktem Bart oder bartlosem Haken möglich, ohne die Fischer zu stören, die sich bisher im Wassergebiet aufhielten.
- Vom 1. Januar bis 30. April gilt auf dem See ein generelles Kunstköder-Raubfischverbot.
- Sie können am See vom 1. Oktober bis 31. März von 6:30 bis 18:00 Uhr bzw. bis zum Einschalten der öffentlichen Beleuchtung und vom 1. April bis 30. September von 5:30 bis 20:30 Uhr angeln. , oder bis die öffentliche Beleuchtung eingeschaltet wird. Angeln im Dunkeln ist VERBOTEN!
- Das Angeln mit lebenden Köderfischen und Fischscheiben, das Fliegenfischen sowie die Verwendung von Köderfischnetzen sind auf dem See verboten!
- Es ist verboten, die Fische zu füttern!
- Der Újperint I. Nr. Angelteich: Auf dem Privatgrundstück 0623/31 Uhr neben dem Angelteich (Seeseite von Újperint II Nr. 2) ist das Angeln verboten!
- Am Angelsee Vaskeresztes (C&R) können Sie unter folgenden Bedingungen angeln:
- Zwischen dem 01. März und dem 31. Oktober können Sie mit einer Rute und maximal einem Einzelhaken pro Rute und mit jeder Methode angeln.
- Zwischen dem 1. November und dem 28. Februar (dem letzten Tag im Februar) ist das Angeln mit nur 1 Rute, bartlosem Haken – Kunstköder – Spinn- und Fliegenmethode erlaubt. Die Verwendung von künstlichen Gummiködern aller Art (Twister, Made, Wurm, Krabbe, Gummifisch usw.) ist VERBOTEN! Beim Angeln mit Kunstködern ist die Verwendung von knotenfreien oder gummierten Tauchtaschen zwingend erforderlich! Der gefangene Fisch muss so schnell wie möglich vorsichtig vom Haken befreit und wieder ins Wasser gelassen werden – Berührungen mit der Hand sind zu vermeiden – und der Haken möglichst mit einer Metallpinzette oder Zange ausgehängt werden.
- Alle Fische – mit Ausnahme des Welses – müssen sofort nach dem Fang vorsichtig wieder ins Wasser entlassen werden.
- Sie können von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang angeln, oder bis die Straßenlaternen eingeschaltet sind! Angeln im Dunkeln ist VERBOTEN!
- Das Angeln mit lebenden Köderfischen und Fischscheiben sowie Fliegenfischen ist am See verboten!
- Die Verwendung von Tauchtaschen und Hakenlöser ist obligatorisch.
- An der eingebauten eingeschränkten Angelstelle am Angelsee kann jeder angeln, bei Ankunft einer behinderten Person muss die Angelstelle jedoch übergeben werden!
- Die Verwendung aller zum Fischfang geeigneten Netze (mit Ausnahme von Tauchtaschen) ist auf dem See verboten.
- Weitere Informationen zu möglichen periodischen Vorschriften, Größenbeschränkungen usw. erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Vas County Fishing Association und an der Informationstafel im Bereich des Sees.
- In folgenden Abschnitten des Flusses Raab ist das Angeln verboten:
- Im Bereich des Staudamms am Fluss Rába in Ikervári und innerhalb von 50-50 Metern davor und danach.
- Im gesamten Bereich der Fischtreppe in Ikervár ist der Aufenthalt und das Angeln verboten.
- In Ikervár ist der Aufenthalt und das Angeln im Unterwasserkanal 0467/2 hrsz vom Kraftwerk bis zur Mündung des Baches Csörnöc strengstens verboten.
- Das Angeln ist am Patkó-See in Ikervár stundenweise verboten 0366 und an den beiden Nebengewässern von Ikervár.
- Auf dem künstlichen Kanal von Ikervár, vom Strömungsleitblech bis zu den Einlassschleusen an beiden Ufern und bis zum Ende des Betontrogs unterhalb der Einlassschleuse.
- Im umzäunten Bereich des Wasserkraftwerks am Ikervár-Kanal und im Umkreis von 50-50 Metern davor und danach.
- Auf dem Ufer des künstlich angelegten Ikervári-Kanals ist der Autoverkehr und das Parken verboten. Am Fuß des Ufers (in Privatgebieten, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind) darf mit einem geeigneten Rettungsgerät gefischt werden. /Schwimmweste, Rettungsring, Wurfseil./
- Am Fluss Körmendi Rába am Damm und im Umkreis von 50 Metern um das Kraftwerk.
- Auf dem Flussabschnitt Magyarlak-Csörötneki Rába, 50-50 Meter von den Kunstwerken entfernt.
- Der Bau von Fischerhütten ist auf allen künstlich angelegten Kanälen strengstens verboten.
- Auf der Fischtreppe im Bereich des Kraftwerks Nicki /Einsatzgebiet/.
- Rába-Fluss im Abschnitt zwischen dem Nicki-Staudamm und dem Radyogó-Híd:
- Liegeplätze für Fischerboote sind nur im Hafen des Nicki-Deichs erlaubt.
- Motorisierte Wasserfahrzeuge mit einer Leistung größer als 5 KW dürfen nicht betrieben werden.
- In der Kenyeri-Fischtreppe sowie im Betriebsgebiet des Nicki-Staudamms und des Kenyeri-Kraftwerks (auch im Bereich der umschlossenen Insel) ist das Angeln verboten.
- Zelten und Campen ist vom Hafen des Flusses Raab bis zum Staudamm strengstens verboten!
- ÉDUVIZIGs Vorschriften für den Rába-Abschnitt rund um den Nicki-Staudamm:
- Im Abschnitt unterhalb des Nicki-Staudamms, am rechten Ufer, außerhalb der Entfernung von 50 Metern vom Artefakt, bis zum Steinschutz im Bett, ist Angeln erlaubt, Müll wegwerfen, Zelten und Feuermachen sind verboten! Die Annäherung an die Küste durch den Steinhaufen und das Angeln auf dem Steinhaufen ist verboten!
- Der Abschnitt zwischen Kontrolldamm und Altwasser kann am rechten Ufer oberhalb des Staudamms befischt werden, das Befahren der Wartungsspur mit einem Fahrzeug ist verboten!
- Am linken Ufer oberhalb des Damms ist die Strecke von 50 Metern vom Damm bis zum Bootshafen zum Angeln geöffnet! Das Parken darf den Verkehr nicht behindern!
- Im Abschnitt zwischen dem Bootshafen und der Schleuse, die in den Kis-Rá mündet, ist das Angeln verboten!
- Für das Befahren des Schutzdamms ist in jedem Fall eine Genehmigung erforderlich, detaillierte Informationen finden Sie hier: www.eduvizig.hu
- Das für den Raab-Flussabschnitt des Komitats Vas gültige Gebietsticket gilt auch für den Raab-Abschnitt des Komitats Győr-Moson-Sopron vom Nick-Staudamm bis zur Straßenbrücke zwischen Rábakecöl-Kenyeri (08-182-1-1). In diesem Flussabschnitt gelten die örtlichen Fischereivorschriften für den Fluss Raab, einsehbar im HORINFO-System unter www.horgaszjegy.hu und/oder unter www.horgszovgyor.hu.
- Rába River (Nicki) Kenery Backwaters CII von 2013 über Fischmanagement und Fischschutz. Gesetz (Hhvtv.) § 9 und 133/2013 von 2013, erlassen zu seiner Umsetzung. (XII.29.) Schutzgebiet gemäß § 4 der VM-Verordnung (Vhr.). Das Angeln im Naturschutzgebiet ist strengstens VERBOTEN. § 246 des Strafgesetzbuches besagt, dass jeder, der in einem Schutzgebiet Fischereitätigkeiten ausübt, wegen Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft wird!!! Identifikationsdaten des toten Zweigs:
- Topografische Nummer des Gebiets: Kenyeri 0190/8
- Größe der Wasseroberfläche bei einem Betriebswasserstand von 139,94 mBf: 13.680 m2, also 1,37 ha
- EOV-Koordinaten: 497 930 und 228 211
- GPS-Koordinaten: Norden: 47.380260773 Osten: 17.033331945
In den Nebengewässern von Pornóapáti am Pinka-Bach ist das Angeln das ganze Jahr über verboten (01:51 Uhr, 01:06/6 Uhr), es handelt sich um ein Schutzgebiet!
In den 5 m flussabwärts und 50 m stromaufwärts gelegenen Abschnitten des Gór-Hochwasserdamms auf Répcé ist das Angeln verboten.
Perlenstrom:
- Rasanter Forellenweg:
- Es erstreckt sich von der Gulner-Mühle am Rande der Stadt Kőszeg bis zum Parkplatz der Gemeinde Lukácsházi, der durch das „P“-Schild gekennzeichnet ist. In diesem Abschnitt des Baches, am rechten Ufer flussabwärts, ist der Besitz von zum Fischfang geeigneter Ausrüstung sowie das Angeln verboten!
- Angeln ist nur am linken Ufer flussabwärts möglich! Nur 1 im Bereich des Lehrpfades. mit Stock und 1 Stk. Es ist erlaubt, mit einem einzinkigen Haken ohne Bart zu fischen. Als Angelmethode können künstliche Fliegen- und Spinnfischmethoden verwendet werden, jedoch nur mit künstlichen Ködern ohne Verwendung von Bissanzeigern jeglicher Art.
- Die Verwendung von Tauchbeuteln oder Nasstüchern und Hakenlöser ist zwingend erforderlich! Das Angeln kann nur mit der aufgeführten Ausrüstung begonnen werden.
- Auf dem Wildwasserabschnitt des Lehrpfades müssen alle gefangenen Fische sofort nach dem vorsichtigen Aushaken wieder ins Wasser entlassen werden.
UJ-EBERGÉNYI SCHLOSSHOTEL:
- Nur 1 Stück im Bereich des Gyöngyös-Baches in der Nähe des Schlosshotels Új-Ebergény. mit Stock und 1 Stk. Sie können während der Öffnungszeiten der Burg – außer bei Veranstaltungen – ohne Umtausch einer gesonderten Revierkarte mit einem einzackigen Haken ohne Bart fischen.
- Als Angelmethoden können künstliche Fliegen- und Spinnfischmethoden verwendet werden, jedoch nur mit künstlichen Ködern und ohne Verwendung jeglicher Art von Bissanzeigern.
- Die Verwendung von Tauchbeuteln oder Nasstüchern und Hakenlöser ist zwingend erforderlich! Das Angeln kann nur mit der aufgeführten Ausrüstung begonnen werden. Alle im gesamten Abschnitt gefangenen Fische müssen sofort nach dem vorsichtigen Aushaken wieder freigelassen werden.
2./ Unter den Flüssen in den Komitaten Vas und Zala gelten einige Abschnitte des Flusses Rába, Lapincs, Strém, Pinka, Répce, Gyöngyös, Kerka, Lendva als Grenzgewässer, in denen die Grenzvorschriften zwingend einzuhalten sind . Es ist verboten, die Grenzmarkierungen zur Markierung der Staatsgrenze zu beschädigen, zu verschieben oder zu versetzen. Im Falle der Feststellung von Taten dieser Art ist die Grenzpolizeibehörde des Polizeipräsidiums des Kreises Vas zu benachrichtigen. Telefon: +36(94)521-011. Im Falle der aufgeführten Grenzverstöße im Komitat Zala muss der ungarische Grenzschutz benachrichtigt werden. Telefon: +36(92)504-300
Die Staatsgrenze kann gemäß den Regelungen der Verordnung 562/206/EG des EU-Parlaments und des Rates (Schengener Grenzkontrollkodex) an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschritten werden, es besteht jedoch die Haftung für unerlaubte Fischereitätigkeiten im angrenzenden Gebiet mangels staatlicher Genehmigung obliegt dem Fischer. Es ist verboten, Gegenstände wie Schwimmkörper, Grundfische und künstliche Fanggeräte über die Staatsgrenze zu werfen. Es ist verboten, die Staatsgrenze wissentlich oder aufgrund von Wasser- und Windströmungen mit einem Wasserfahrzeug zu überqueren.
3./ Inhaber einer Bundesgebietskarte: Ist die Mengenbeschränkung nicht auf der Gebietskarte oder dem Auszug aus der Fischereiordnung angegeben, gelten folgende Einschränkungen:
- Angler mit einem Erwachsenen-Regionalticket : 2 Stk. Sie können mit einer Angelrute angeln, maximal 2 pro Angelrute. mit Haken, Ausnahme ist jedoch die Verwendung von Ködern, die werkseitig mit 3 Haken ausgestattet sind. 2 pro Edelfischart vorbehaltlich Größenbeschränkungen pro Tag, insgesamt 5. 6 können pro Woche aufbewahrt werden. Insgesamt können jährlich 40 Edelfische gehalten werden – unabhängig von der Anzahl – max. Insgesamt 80 kg . Wenn Sie diese jährliche Edelfischquote erreicht haben, müssen Sie eine neue Gebietskarte oder Quotenkarte umtauschen, wenn Sie weiterhin in den Bundesgewässern fischen möchten. Pro Tag können maximal 5 kg andere Fische gehalten werden, die bis zum Ende des Fangs im Wasser im eigenen Maul gehalten werden müssen. Mit einer Territorialgenehmigung für Erwachsene können insgesamt 80 kg andere Fische pro Jahr gehalten werden.
- Angler mit einem Jugendlichen und Anspruchsberechtigten (Vollzeitschüler einer Jugendbildungseinrichtung /mit Schulzeugnis/, Ehefrau des Anglers, über 70, Behinderte) Regionalkarte: 1 Stk. Sie können mit einer Angelrute mit maximal 2 Haken angeln, eine Ausnahme bildet jedoch die Verwendung von Ködern, die werkseitig mit 3 Haken ausgestattet sind. 1 pro Edelfischart mit Größenbeschränkungen pro Tag, insgesamt 3. 6 pro Woche, können behalten werden. Insgesamt können jährlich 20 Edelfische gehalten werden – unabhängig von der Anzahl – max. Insgesamt 40 kg. Wenn Sie diese jährliche Edelfischquote erreicht haben, müssen Sie eine neue Gebietskarte oder Quotenkarte umtauschen, wenn Sie weiterhin in den Bundesgewässern fischen möchten . Pro Tag können maximal 5 kg andere Fische gehalten werden, die bis zum Ende des Fangs im Wasser im eigenen Maul gehalten werden müssen. Insgesamt 40 kg andere Fische pro Jahr. kann mit einer Jugendregionalgenehmigung abgehalten werden.“
- Kind mit regionaler Jahreskarte bis 14 Jahre: 1 Stk. Sie können ohne Angelkenntnisse mit einer Angelrute und einem einzackigen Haken angeln. 1 Edelfisch pro Monat vorbehaltlich Größenbeschränkungen. gehalten werden kann. Mit einer Kinderreviergenehmigung dürfen maximal 3 kg andere Fische pro Tag und 40 kg pro Jahr gehalten werden. Mit einer einjährigen und 24-Stunden-Reviererlaubnis dürfen Kinder nur – unter Aufsicht eines Erwachsenen – von 6:00 bis 20:00 Uhr angeln.
Ist auf der Revierkarte oder dem Auszug aus der elektronischen Fangordnung die jährliche Mengenbegrenzung an Edelfischen vermerkt, so ist der Lizenzinhaber nach Erreichen der mit der Revierkarte zulässigen Jahresquote an Edelfischen zum Umtausch in eine neue Revierkarte verpflichtet oder Quotenkarte, wenn er weiterhin in den Bundesgewässern fischen möchte.
Erreicht der Angler mit dem gefangenen und zur Haltung vorgesehenen Edelfisch die jährlich zulässige Fischquote noch nicht, das Gewicht des gefangenen Fisches überschreitet jedoch bereits die mit der Regionalkarte zulässige Jahresgewichtsquote, so kann dieser Fisch dies tun weiterhin aufbewahrt werden.
Bei einem eklatanten oder wiederholten Verstoß gegen die Regeln wird dem Angler, der gegen die Regeln verstößt, eine Gebühr von max. Es kann für die Dauer von 5 Jahren verboten werden. In diesem Fall kann der Angler nach Ablauf des Verbots nur noch im Verbandszentrum in Vaskrezetes eine Gebietskarte des Verbandes erhalten.
Wenn der Angler den Fischaufseher, Beamten, Mitarbeiter oder Vertreter des Verbandes nachweislich bedroht oder körperlich misshandelt oder Bundes- oder Privateigentum beschädigt, kann ihm der Umtausch des Verbandsgebietstickets für einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren oder sogar dauerhaft untersagt werden . Ab dem 1. Januar 2025 wird die Entscheidung über das Verbot vom Präsidenten des Vereins getroffen, in allen Fällen kann die gesperrte Person beim Verwaltungsausschuss des Vereins Rechtsmittel einlegen. Der Verwaltungsausschuss hat das Recht, die Entscheidung des Präsidenten zu ändern und die Höhe des verhängten Verbots zu ändern. Der am Verfahren beteiligte Angler muss über die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs im Beschluss des Präsidenten informiert werden.
Über Regelverstöße und mögliche Sanktionen können sich Angler auf der Website unseres Vereins informieren .
Die Täter der folgenden Verstöße und Straftaten würden mit einem Verbot der nächsten Ticketänderung in Bezug auf Wassergebiete unter Bundesverwaltung bestraft. Handlung | Verbot des Umtauschs von Regionaltickets |
Kriminalität (Hochwertdiebstahl, Wilderei, Tierquälerei) | 5 Jahre |
Verstoß gegen die Größenobergrenze (z. B. zusätzliche Karpfenhaltung): | 5 Jahre |
Unerlaubtes Angeln durch eine verbotene Person: | Verdoppelung der Sperrdauer, mindestens jedoch 2 Jahre |
Transport oder Transportversuch großer lebender Fische: | 5 Jahre |
Fischhaltung durch die Verbotsfrist geschützt: | 2 Jahre |
Überschreitung der Mengenbegrenzung: | 1-5 Jahre |
Verstoß gegen die untere Größenbeschränkung: | 1-3 Jahre |
Verstoß gegen die Regeln zur Führung des Fangprotokolls (Fälschung oder Änderung eingetragener Daten, Nichteintragung eines oder mehrerer Fische) | 1-3 Jahre |
Deutlich mehr Fähigkeiten einsetzen als erlaubt: | 1-3 Jahre |
Wiederauftreten: - Wenn der Angler nach einmaliger Begehung und Bestrafung eines der oben aufgeführten, als schwerwiegend eingestuften Verbrechen begeht, wird das Verbot wie hier beschrieben zum zweiten Mal verdoppelt. - Erhält der Angler eine Strafe wegen der oben nicht aufgeführten Unregelmäßigkeiten und begeht er dann innerhalb der folgenden 3 Jahre eine andere Unregelmäßigkeit, muss er mit einer 2-Jahres-Sperre rechnen. |
Wer im vom Verein verwalteten Wassergebiet Fische mit einem Angelschein vom Typ „Catch and Release“ (C&R) fängt – mit Ausnahme von Elritzenwelsen –, kann für die vom Verein verwalteten Wassergebiete keine Jahresgebietserlaubnis gegen 5 eintauschen Jahre nach dem Verstoß.
Mit einer Tageskarte für Erwachsene können innerhalb von 24 Stunden maximal 5 kg andere Fische gehalten werden, davon 2 Edelfische mit Größenbeschränkung pro Art, insgesamt 5.
Mit einer Jugendtag-Bereichskarte können innerhalb von 24 Stunden 1 Stück Edelfisch mit Größenbeschränkung, insgesamt 3 Stück, und maximal 5 kg sonstiger Fisch gehalten werden.
Mit einer Kinder-Tageskarte ist eine Haltung von nicht brütenden Fischen unter der Größenbeschränkung innerhalb von 24 Stunden nicht möglich! Es dürfen nur andere Fische bis maximal 3 kg gehalten werden.
Mit einer Erwachsenen-Wochenkarte können pro Art maximal 12 kg andere Fische pro Woche gehalten werden, davon 6 Edelfische mit Größenbeschränkung, insgesamt 12. (Mit der Wochenkarte können Sie 2 Edelfische pro Art, insgesamt 5 pro Tag, und maximal 5 kg andere Fische behalten, bis das Wochenkontingent erreicht ist.)
Bei Verlust eines staatlichen Fischereischeins (Fangbuch) muss ein neuer Gebietsfischerschein umgetauscht werden!
Erläuterung des Begriffs „Edelfisch“: Alle Fische, für die in den vom Verband verwalteten Gewässern eine Größenbeschränkung und/oder eine Verbotsfrist gilt. (Beispiel: Hecht, Karpfen, Graskarpfen, Regenbogenforelle usw.) Döbel, Zander und Barsch gelten nicht als Edelfische.
In Bundeswassergebieten gelten besondere Regeln.
- Die kleinste aufzubewahrende Kammgröße beträgt 30 cm / 2 Stück pro Tag. ./
- Die kleinste Größe der Bach- und Regenbogenforellen, die gehalten werden kann, beträgt 30 cm / Es können 2 pro Tag gehalten werden /
- Die kleinste Größe des Bank- und Höckersteins, die gehalten werden kann, beträgt 25 cm / 3 kg pro Tag. kann behalten werden./
- Die kleinste Größe des Barsches, die gehalten werden kann, beträgt 20 cm / 3 kg pro Tag. kann behalten werden/
- Kleinste Graskarpfengröße , die gehalten werden kann: 40 cm / 2 können pro Tag gehalten werden /
- Es ist VERBOTEN, Karpfen, gemessen von der Nasenspitze bis zum Schwanzansatz, größer als 60 cm in stehenden und fließenden Gewässern zu halten! Der Angler muss Karpfen, die die obere Größengrenze überschreiten, sofort und vorsichtig freilassen (nach möglichst schnellem Fotografieren).
- Es ist VERBOTEN, eine Brasse zu halten, die größer als 50 cm ist, gemessen von der Nasenspitze bis zum Schwanzansatz, sowohl im stehenden als auch im fließenden Gewässer! Der Angler muss die Brasse, die die obere Größengrenze überschreitet, sofort und vorsichtig freilassen (nach jedem schnellen Fotografieren).
- Um den Fisch zu schützen, muss der Angler den Fisch beim Aufnehmen von Fotos/Videos so tief wie möglich halten. Um großkörperige Fische zu schützen, ist es notwendig, beim Wiegen die schnellsten und schonendsten Lösungen für die Fische zu wählen. Bei unsachgemäßer Behandlung von Fischen kann der Fischereiwächter nach einer Verwarnung die Gebietskarte entziehen.
Das Ködern mit durch Größenbeschränkungen geschützten Fischarten (z. B. Bachforelle, Äsche) ist in den vom Verein verwalteten Gewässern verboten.
Die Entnahme von Zwergwelsen und Busa aus den vom Verein verwalteten Gewässern ist ohne mengenmäßige Beschränkungen gestattet.
Das Gewicht der gefangenen und gehaltenen Edelfische ist in derselben Zeile wie das Einzelgewicht unmittelbar nach dem Fang unter Angabe des genauen Datums sowie der Stunde und Minute einzutragen.
Das Gewicht anderer Fische muss beim Verlassen des Angelplatzes in das Fangprotokoll eingetragen werden. Die Aufbewahrung von Busa und Zwergwels ist nicht in der Mitnahmequote anderer Fische enthalten, sie kann auf unbestimmte Zeit behalten werden.
Das Fangprotokoll kann nur mit einem Kugelschreiber geführt werden, etwaige Korrekturen können nur in einer separaten Zeile nach Durchstreichen vorgenommen werden.
4./ Es besteht kein besonderes Verbot des Karpfenfangs an stehenden Gewässern unter der Verwaltung des Vereins, mit Ausnahme der Wasserflächen in den beiden Umweltschutzgebieten:
- Harsas Tó - Máriaujfalu.
- Vadása-See mit Stausee – Hegyhátszentjakab.
Bei einem konkreten Fangverbot für Karpfen in den aufgeführten Gewässern sind die Landesvorschriften anzuwenden. Auf den Seen in den beiden aufgeführten Umweltschutzgebieten ist die Fütterung jeglicher Art verboten! Ab dem Datum des Fischbesatzes kann der Verein ein vorübergehendes allgemeines Fangverbot anordnen, das auf der Website www.vasivizeken.hu und neben dem betroffenen Wassergebiet bekannt gegeben werden muss.
5./ Ein Mitangler, der vor anderen eine zur Verleumdung geeignete Tatsache über die Fischergemeinschaft behauptet oder verleumdet (z. B. Vereinsführer, Fischereiwächter usw.) oder einen Ausdruck verwendet, der sich direkt auf eine solche Tatsache bezieht, begeht eine Straftat und zusätzlich zu den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Fischereiwächter berechtigt, seine Gebietslizenz wegen unethischem Verhalten in der Fischereigemeinschaft sofort zu entziehen wegen Aufgrund der Meldung des Fischereiwächters leitet der Verband ein Disziplinarverfahren gegen den Mitangler beim betroffenen Anglerverband ein.
Fotoberichte über rekordgroße Fischarten, die in den Gewässern des Vereins gefangen wurden , sind das ganze Jahr über jederzeit über die Kontaktdaten des Vereins willkommen. Bitte geben Sie in der Meldung den Namen des Anglers, den Verein, den Namen der Fischart, das Datum und den Ort des Fangs, das Gewicht des gefangenen Fisches sowie eine kurze Beschreibung der Umstände des Fangs an. Unter denjenigen, die bis zum 30. November des betreffenden Jahres Rekordfänge melden, verlosen wir 1 Federal Service Area Ticket, das für das folgende Jahr gültig ist. Die nationalen Fischereivorschriften des MOHOSZ regeln Angelegenheiten, die in diesen Fischereivorschriften nicht geregelt sind.
Eisernes Kreuz, 1. Januar 2025
Miklós Seregi sk
Präsident
VAS COUNTY VERBAND DER SPORTANGELVERBÄNDE
9795 Eisernes Kreuz, 165/4 Std.
Telefon: 06/94-506-835 Telefon: 06/70-33-99-703
E-Mail: info@vasivizeken.hu
Kontaktdaten von Halőr:
Gebiet Celldömölk-Sárvár: 06/70-33-99-704 / Gebiet Körmend-Szentgotthárd: 06/70-33-99-705 /
Bereich Szombathely: 06/70-33-99-706 / 06/30-65-81-422
Gebiet Döröske-Vasvár-Püspökmolnár: 06/70-33-99-713
Abért-Seen und Wassergebiete in der Region Csepreg: 06/70-774-45-58; 30.06.82-64-958
Herunterladbare Dokumente
- Sporthorgász Egyesületek Vas Megyei Szövetsége Horgászrendje 2025. január 01-től (806.81 KB, PDF)
- Sporthorgász Egyesületek Vas Megyei Szövetsége Horgászrendje német nyelven 2025. január 01-től /ANGLERORDNUNG DES VERBANDES DER SPORTANGLERVEREINE IM KOMITAT VAS UND ZALA ab 1. Januar 2025. (818.38 KB, PDF)
- Döröskei víztározó horgászrendje 2025. január 01-től (604.71 KB, PDF)
- Tájékoztatás elektronikus eszközök alkalmazásáról halőri és halvédelmi célra a Sporthorgász Egyesületek Vas Megyei Szövetségénél (243.98 KB, PDF)
- Tájékoztatás kamerás megfigyelő rendszer alkalmazásáról Sporthorgász Egyesületek Vas Megyei Szövetsége területein (240.04 KB, PDF)
- MOHOSZ - tájékoztatás - Helyi horgászrend és éves területi jegyek időbeli hatálya (136.77 KB, PDF)