Wir haben auch für zwei unserer Seen in Zala eine Ausnahme von der spezifischen Sperrfrist für Wels erhalten!
Das Regierungsbüro des Komitates Zala ZAH/020/837-5/2025. Basierend auf der Entscheidung Nr. 101/2011, auf Antrag des Komitatsverbandes der Sportfischereiverbände des Komitats Vas, der Kerkafalva-Kéhhatár-See (Kerkafalva 018/10 Uhr, Kerkakutas 0110/8 Uhr) und der Kerkaszentkirályi-Kerka-See (Kerkaszentkirály 061, 062, 063, 064, 065/1 Std.) Wasserflächen wurden im Jahr 2025 von der besonderen Verbotsfrist für Welse ausgenommen.

Dies bedeutet, dass auf Grundlage der Entscheidung unseres Vereins – entsprechend der bisher gültigen gesetzlichen Regelung – auch während der Verbotsperiode (5. Mai – 13. Juni 2025) Welse mit einer Länge von über 100 cm in den beiden Zala-Seen gefangen und behalten werden dürfen.
Ziel der Entscheidung ist es, unseren engagierten Anglerkollegen beim Welsangeln zu helfen und durch den Fang großer Welse zum Schutz der heimischen Fischbestände in den Seen beizutragen.
Wir möchten der Fischereibehörde des Regierungspräsidiums Zala für ihre unterstützende Zusammenarbeit danken.