Lagebericht zur Kormoranpopulation im Januar
Unsere Angler sind es gewohnt, im Januar von der Anwesenheit von Kormoranen in den von uns verwalteten Gewässern zu berichten. Durch das kalte Winterwetter, das heutzutage zwar ungewöhnlich, aber nicht außergewöhnlich ist, und das dauerhafte Zufrieren der stehenden Gewässer hat die Zahl der Kormorane, die im Landkreis auftauchen und die Fischbestände in den Flüssen schädigen, merklich zugenommen.
Ähnlich wie in den Vorjahren haben wir, basierend auf Berichten unserer professionellen und ehrenamtlichen Fischereiaufseher sowie Angler, regelmäßig größere Kormoranschwärme in bestimmten Abschnitten der Flüsse Marcal, Pinka und Rába beobachtet. Mit den vorhandenen personellen und finanziellen Mitteln kann das realistische Ziel unseres Vereins weiterhin darin bestehen, die Schäden an den einheimischen Fischbeständen in natürlichen Gewässern und den durch Anglergebühren aufgebauten Fischbeständen so weit wie möglich zu reduzieren.

Um die in zahlreichen Fachforen und -publikationen diskutierten komplexen Schäden (Fischfraß, Verletzungen, Störungen, stressbedingte Schwächung) zu überprüfen, sezieren unsere Fischereiaufseher die gefangenen Kormorane. Die Ergebnisse bestätigen die landesweiten Erfahrungen und gelten auch für unseren Landkreis: Die Vögel jagen vorwiegend in unseren Flüssen heimische, zylindrische oder längliche Arten (z. B. Forellenbarsch, Brasse, Döbel, Wels, Zander), die trotz ihres hohen Wertes für die Fischzucht schwer oder gar nicht von den Züchtern zu beziehen sind. Darüber hinaus haben wir mehrfach geschützte oder streng geschützte Arten unter der Beute der Kormorane gefunden.

Neben anderen Bestimmungen in den anwendbaren Rechtsvorschriften darf eine bewaffnete Ausdünnung in Schutzgebieten oder Gebieten, die unter Natura 200 fallen, nur mit Benachrichtigung des Naturschutzmanagers durchgeführt werden, wenn die Anzahl der Kormorane an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Gewässer oder auf einem 1 km langen Flussabschnitt 30 übersteigt.
Auf Grundlage der Vereinbarung mit den Jagdberechtigten kann die Bejagung von Kormoranen in ungeschützten Gewässern oder in als Vogelschutzgebiete ausgewiesenen Gewässern ohne separate Genehmigung für kooperierende Jäger und unsere professionellen Fischereiaufseher durchgeführt werden. Die Mitarbeiter unseres Vereins schulen alle an der Beobachtung oder Bejagung Beteiligten im Unterschied zwischen dem bejagbaren Kormoran und dem streng geschützten Zwergkormoran. Nur wenn die Arten eindeutig unterschieden werden können, darf die befugte Person an der Bejagung teilnehmen.
Wir möchten allen Anglern und Nichtanglern, die sich um die natürliche Umwelt sorgen, nochmals versichern, dass unser Verband fischfressende Säugetiere und Vögel als Teil natürlicher Gemeinschaften akzeptiert. Neben den negativen Auswirkungen auf unsere Gewässer bemühen wir uns jedoch auch, die Belastung der Winterfischbestände durch die jährliche Ankunft großer Kormorane zu verringern.

Bis Mitte Januar hatten unsere professionellen Fischereiaufseher sowie die im Auftrag der Jagdberechtigten beteiligten Berufs- und Sportjäger laut unseren Aufzeichnungen 63 große Kormorane erlegt. Wir danken allen Helfern, die sich an den Maßnahmen zur Bestandsreduzierung und -überwachung beteiligt und unsere Fischereiaufseher unterstützt haben. Ein besonderer Dank gilt Levente Komáromi und seinen Anglerkollegen, die regelmäßig am Wildwasser unterwegs sind und präzise Informationen über die Anwesenheit von Kormoranen, ihre Schlafplätze und ihre Wanderungen lieferten, wodurch die Maßnahmen wesentlich zum Erfolg beitrugen.
Darüber hinaus möchten wir uns bei allen bedanken, die Vereinbarungen mit unserem Verband unterzeichnet haben und an den Maßnahmen zur Reduzierung und Warnung teilnehmen, für ihre Kooperation bei der Sicherstellung und Bereitstellung der Möglichkeit, die Schäden an den einheimischen Fischbeständen zu verringern.































