Széchenyi Terv Plusz

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Unsere Fischer inspizierten auch zwei Landkreise, Ufer und Wasser

2020.05.10. Teilen

Am Samstag fand in den von unserer Vereinigung verwalteten Wassergebieten der Landkreise Vas und Zala eine ganztägige, koordinierte Fischerinspektion statt. Die Arbeit unserer professionellen Fischwächter wurde von den Patrouillen der Polizeikapitelle Celldömölk, Sárvár, Letenye und Lenti sowie von den Patrouillen und Bezirksbeauftragten der Polizeiwachen unterstützt.

Unsere Fischer inspizierten auch zwei Landkreise, Ufer und Wasser

Während der Halőri-Operation der Abschnitt des Kerka-Flusses über der Mura-Mündung, der Lendva-Strom (Adovány-Kanal), der Cserta-Strom, das Kerka-Rückstauwasser von Kerkaszentkirály, der Kéthatár-See in Kerkafalvi, der Sárvíz-See in Gersekarát, die Kiesgrube in Magers, Der Kiessteinbruch Püspökmolnár, die Seen Rábasömjen, Répcelak und Csánigi sowie der aufgestaute Abschnitt des Flusses Rába oberhalb von Nick und Ikervári wurden mit der Ikervári Műcsatorna inspiziert.

Der aufgestaute Abschnitt der Rába über der Zwillingsburg wurde von unseren Kollegen per Boot aus dem Wasser und zu Fuß vom Ufer aus nach der zuvor bewährten Methode unter Kontrolle gebracht. Eine große Anzahl von Anglern war in allen Wassergebieten zu finden, aber für einige hätte das Schild „Voll“ aufgehängt werden können. Zu unserer großen Freude konnten wir - gemäß den Empfehlungen für die Coronavirus-Situation - eine große Anzahl von Familien und kleinen Kindern am Wasser sehen.

Während der Inspektion von morgens bis abends mussten in 12 Fällen Warnungen angebracht werden, und 4 Personen wurden von unseren professionellen Fischern strafrechtlich verfolgt.

Zusätzlich zur unbefugten Fischerei wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Anzahl der zugelassenen Fanggeräte und des Fehlens eines gültigen Gebietsscheins eingeleitet. Die meisten Warnungen wurden von unseren Fischern aufgrund von Mängeln bei der Führung eines Logbuchs (Kennzeichnung des Fischfangtages) und Verstößen gegen bestimmte Punkte in der Fangordnung (Fischerei im Müll) aufgezeichnet.

In Anbetracht der Erfahrung machen wir T. Fellow Fishermen auf Folgendes aufmerksam, da es nicht ausreicht, um es zu wiederholen:

  1. Vor Beginn des Fischfangs ist der Angler verpflichtet, sich mit der Fangordnung des Wassergebiets, den Beschränkungen und Vorschriften, die strenger sind als die nationalen Vorschriften, vertraut zu machen!
  2. Beim Angeln darf nur die Anzahl der Fanggeräte verwendet werden, die dem Gebietsticket entsprechen!
  3. Zusätzlich zum Verbot der meisten Fischarten (Koppel, Döbel, Barbe) in unseren Flussgewässern gibt es auch ein spezifisches Verbot von Karpfen, und nur Exemplare über 100 cm dürfen vom Wels ferngehalten werden!
  4. Es ist VERBOTEN, in einer Müllhalde zu fischen, unabhängig davon, wer welche Abfälle am Wasser zurückgelassen hat! Der Angler MUSS den beim Angeln entstehenden Abfall mitnehmen und in einen Abfallbehälter legen!

Wir bitten unsere Angler, die Kontrolle unserer Fischer nicht als Belästigung unserer fairen, gesetzestreuen Fischer zu betrachten.

Wenn sich herausstellt, dass sich ein unerfahrener Fischer, der mit den örtlichen Gegebenheiten nicht vertraut ist, in einer unregelmäßigen Situation befindet, machen Sie uns bitte auf die örtlichen Vorschriften aufmerksam, die für unsere Gewässer gelten!

Vielen Dank für Ihr Verständnis, wir wünschen allen Anglern einen produktiven, angenehmen Aufenthalt!

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