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Kreative Lösungen am Wasser, die unsere Fischereiaufseher nicht belohnen.

2026.08.11. Teilen

Der erhöhte Angelverkehr im Frühjahr und Sommer führt naturgemäß zu mehr Kontrollen durch die Fischereiaufseher. Neben den üblichen Verstößen – wie der Verwendung von mehr Angelruten als erlaubt, dem Versäumnis, ein Fangprotokoll zu führen, oder dem Fehlen einer gültigen staatlichen oder regionalen Lizenz – stoßen unsere professionellen Fischereiaufseher mitunter auf recht kreative Lösungen.

Kreative Lösungen am Wasser, die unsere Fischereiaufseher nicht belohnen.

Aufgrund der jüngsten Inspektionen und der daraufhin eingeleiteten Verfahren möchten wir unsere Anglerkollegen auf einige wichtige Regeln aufmerksam machen.

1. Die Angellizenz ist für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt – sie ist nicht übertragbar!

Es ist illegal, persönliche Dokumente, die zum Angeln berechtigen, an Dritte weiterzugeben. Wichtig zu wissen ist, dass nicht nur gegen diejenigen, die mit einem auf den Namen einer anderen Person ausgestellten Dokument angeln, rechtliche Schritte eingeleitet werden können, sondern auch gegen den Angler, der seine eigenen Dokumente weitergegeben hat.

2. Die von Ihnen gefangenen Fische dürfen nicht an Ihren Angelpartner "übertragen" werden!

Gemäß den Fischereibestimmungen unseres Verbandes und der für unsere Gewässer geltenden MOHOSZ: „Alle Angler mit einer Gebietslizenz sind verpflichtet, die gefangenen und aufbewahrten Königsfische und andere Fische in ihren eigenen Netzen – getrennt vom Fang anderer Angler – aufzubewahren! Der Tausch von so gefangenen und aufbewahrten Fischen, deren Weitergabe und Verschenken während der Fortsetzung der Fischereitätigkeit (am Ufer geschlossener Gewässer, innerhalb eines Angelplatzes) sowie der Verkauf der gefangenen Fische sind verboten!“
Die gefangenen Fische dürfen nicht einfach in der Tasche oder im Fangbuch eines anderen Anglers landen. Es ist auch nicht erlaubt, andere Angler zu bitten, die bereits eingetragenen Fische mit nach Hause zu nehmen, weil es zu heiß ist und man weiterfischt. Wenn der Fischereiaufseher dann die im Fangbuch eingetragenen Fische kontrolliert, sind diese verschwunden.

3. Das Flussufer kann nicht nach Belieben umgestaltet werden!

Es ist verboten, ohne Genehmigung das Flussbett oder die Ufermauern zu öffnen, Treppen zu bauen oder Fischerhütten zu errichten. Die Errichtung eines Stegs, einer Fischerhütte oder anderer Fischerunterkünfte ist nicht allein deshalb zulässig, weil der Eigentümer des betroffenen Küstengrundstücks zugestimmt hat. Die Umgestaltung des Ufers und des Flussbetts ist keine Angelegenheit individueller Entscheidung.

4. In den vom Verein verwalteten Wasserflächen gibt es keine "reservierten Flächen"!

Niemand kann sich einen Angelplatz dauerhaft aneignen. Angebrachte Gegenstände, Markierungen oder andere Maßnahmen zur „Platznahme“ begründen kein ausschließliches Recht zur Nutzung eines bestimmten Angelplatzes.

Die oben genannten Fälle sind keine theoretischen Beispiele: Unsere Fischereiaufseher haben innerhalb kürzester Zeit alle diese Unregelmäßigkeiten festgestellt, und dies kann für die Betroffenen unangenehme Folgen haben. Nachdem der Fischereiaufseher Maßnahmen ergriffen und die Vorgänge dokumentiert hat, können je nach Art des Falles behördliche oder bundesstaatliche Verfahren eingeleitet werden. Verstöße gegen die Vorschriften können eine Geldbuße wegen Verstoßes gegen den Fischereischutz und den Entzug der staatlichen Fischereilizenz zur Folge haben.

Und noch etwas: Es ist nicht nur die Aufgabe des Fischereiaufsehers, sich zu Wort zu melden!
Wenn Sie beobachten, dass ein anderer Angler beim Angeln einen Fehler begeht, sei es aus Unachtsamkeit oder aufgrund mangelnder Regelkenntnis, sprechen Sie ihn ruhig darauf an. Oft genügt eine höfliche Warnung, um ein ernsteres Problem zu verhindern.

Das bedeutet nicht, einander zu denunzieren oder ständig zu überwachen. Vielmehr bedeutet es, dass die Ordnung am Ufer, der Schutz unserer Gewässer und Fischbestände sowie die Einhaltung der Regeln unser aller gemeinsames Interesse und unsere gemeinsame Verantwortung sind.
Die Fischereiaufseher können nicht jederzeit für jeden Angler da sein. Wir Angler können uns aber oft gegenseitig mit einem freundlichen Wort oder einer rechtzeitigen Warnung helfen.

Wir bitten daher unsere Angelkollegen, nicht nur auf ihr eigenes Angeln zu achten, sondern nach Möglichkeit auch aufeinander und auf die Uferbereiche. Unser gemeinsames Ziel ist es, unsere Gewässer sauber zu halten und das Angeln für alle zu einem regelmäßigen, genussvollen und angenehmen Erlebnis zu machen.

Wir danken unseren Anglerkollegen für ihre Kooperation beim regelmäßigen Angeln und dafür, dass sie aufeinander und auf unsere Gewässer achten!



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