Die verlängerte Schonfrist bleibt in Gyöngyös bis Ende 2026 bestehen.
In Anerkennung des positiven Feedbacks wurden der zuvor versuchsweise erweiterte Schutzabschnitt am Bach Gyöngyös und die entsprechenden Fischereibestimmungen (von der Mühle Gulner bis zum Schaltwerk Gencsapáti /Staudamm Római /, GPS: 47°17'37.3"N 16°35'29.8"E) vom Vorstand unseres Vereins mit Beschluss Nr. I-19/2026 vom 07.05.2026 bis zum 31. Dezember 2026 verlängert, um das Erlebnis des schnellen Forellenangelns, den Schutz der Fischarten und naturnahes, sportliches Angeln langfristig zu gewährleisten.

Auf Grundlage des Vorstehenden gelten für den Abschnitt von der Gulner-Mühle bis zur Gencsapáti-Schaltanlage gemäß den geltenden Fischereibestimmungen folgende Regeln:
- Das Angeln ist nur mit einer Angelrute und einem einsträngigen Haken im ausgewiesenen Abschnitt des Bachs erlaubt!
- Als Angelmethoden eignen sich das Fliegenfischen mit künstlichen Ködern und das Spinnfischen, ausschließlich mit künstlichen Ködern und ohne Verwendung von Bissanzeigern!
- Die Verwendung eines Keschers, eines feuchten Tuchs und eines Hakenlösers ist Pflicht! Angeln darf nur mit der aufgeführten Ausrüstung begonnen werden!
- Alle im markierten Abschnitt gefangenen Fische müssen nach dem vorsichtigen Abhaken unverzüglich wieder ins Wasser zurückgesetzt werden!

Wir möchten die Mitglieder des Fischereiverbandes T. darauf hinweisen, dass jeder Verstoß gegen die oben genannten Regeln als Verstoß gegen die geltenden Fischereivorschriften gilt. Unser Verband wird daher jede Änderung der zuständigen Fischereibehörde melden. Zusätzlich zur elektronischen Veröffentlichung wird die Änderung auch an möglichst vielen Orten in der betroffenen Region schriftlich bekannt gegeben.
Wir informieren T. Horgásztársak außerdem darüber, dass Personen, die durch die Entscheidung über die verlängerte Nachfrist benachteiligt werden, die Ungültigkeit ihrer Regionalfahrkarte beantragen können, indem sie bis zum 31. Mai 2026 eine E-Mail an info@vasivizeken.hu senden. Der Verband erstattet den Preis der ungültigen Regionalfahrkarte anteilig.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!































