Széchenyi Terv Plusz

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Vorübergehende Verlängerung des C&R-Abschnitts am Gyöngyös-Bach

2026.04.09. Teilen

Unser Verein nutzt die ihm offenstehende Möglichkeit, aufgrund derer er berechtigt ist, in den von ihm verwalteten Fischzuchtgewässern vorübergehende Verbote und Beschränkungen einzuführen, und wird den C&R-Schutzabschnitt des Bachs Gyöngyös (Naturlehrpfad für Bachforellen) versuchsweise bis zum 31. Mai 2026 von der Mühle Gulner bis zur Schaltanlage Gencsapát (Staudamm Római) verlängern.

Vorübergehende Verlängerung des C&R-Abschnitts am Gyöngyös-Bach

Auf dem Abschnitt, der zuvor zum Parkplatz Lukácsházi führte, und nach der Änderung der Schaltanlage Gencsapáti (GPS: 47°17'37.3"N 16°35'29.8"E) gelten gemäß den aktuellen Fischereivorschriften folgende Regeln:

  • Das Angeln ist nur mit einer Angelrute und einem einsträngigen Haken im ausgewiesenen Abschnitt des Bachs erlaubt!
  • Als Angelmethoden eignen sich das Fliegenfischen mit künstlichen Ködern und das Spinnfischen, ausschließlich mit künstlichen Ködern und ohne Verwendung von Bissanzeigern!
  • Die Verwendung eines Keschers, eines feuchten Tuchs und eines Hakenlösers ist Pflicht! Angeln darf nur mit der aufgeführten Ausrüstung begonnen werden!
  • Alle im markierten Abschnitt gefangenen Fische müssen nach dem vorsichtigen Abhaken unverzüglich wieder ins Wasser zurückgesetzt werden!

Die Änderung wird von unserem Verband versuchsweise eingeführt, um den Bedürfnissen des immer beliebter werdenden leichten Spinnfischens Rechnung zu tragen, den Bestand an schnellfüßigen Forellen zu schützen, der für die Vorbereitung und den Wettbewerb der 10. Nationalen Küsten-Spinnmeisterschaft eingesetzt wurde, und um Möglichkeiten für einheimische und auswärtige Angler zu gewährleisten.

Wir möchten die Mitglieder des Fischereiverbandes T. darauf hinweisen, dass jeder Verstoß gegen die oben genannten Regeln als Verstoß gegen die geltenden Fischereibestimmungen gilt und unser Verband dies daher in jedem Fall der zuständigen Fischereibehörde melden wird. Zusätzlich zur elektronischen Veröffentlichung wird die Änderung auch in Papierform an möglichst vielen Stellen im betroffenen Abschnitt bekannt gegeben.

Lasst uns gemeinsam den Bestand an einheimischen Bachforellen schützen, die in unserem Land nur in wenigen Gewässern vorkommen. Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis!



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